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Das Medienrecht ist ein besonders weit gefasstes Medienrecht: In unterschiedlichen Gesetzen werden Regelungen zum Kunst- und Urheberrecht, dem Presserecht, der Telekommunikation und dem Internetrecht gefasst. Außerdem findet sich hier noch das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (NetzDG), einem persönlichen Herzensthema.
Zu beidem! Im Medienrecht kann beispielsweise eine Privatperson gegen ein Onlinemagazin vorgehen, weil dort der Name der Person in einem falschen Zusammenhang genannt wurde; das ist eine Frage des Zivilrechts.
Es kann aber auch die Frage aufkommen, ob man einfach einen eigenen Radiosender aufsetzen kann - oder zeitgemäßer: Braucht man als Twitch-Streamer eine Rundfunklizenz? Dabei handelt es sich um Fragen aus dem Verwaltungsrecht.
Besonders spannend finde ich im Medienrecht, das Ineinandergreifen unterschiedlicher Kommunikationsformen zu beobachten: Wie wandelt sich die Art unseres Medienkonsums? Welche Rechte und Pflichten gehen mit dieser Wandlung einher?
Einigen Teilgebieten des Medienrechts habe ich eigene Seiten gewidmet.
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Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Informationen zum Medienrecht. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten.
Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es ist uns jedoch so wichtig, dass es eine eigene Kategorie füllt. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wie Menschen geholfen werden kann, die wegen Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen. Das Betreuungsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten von gesetzlichen Betreuern, insbesondere deren Kontrolle durch das Betreuungsgericht.
Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen damit, was mit dem Eigentum eines Verstorbenen nach dessen Tod passieren soll. Dabei bietet es sowohl Möglichkeiten, vor dem Tod seine Wünsche festzulegen, als auch Methoden, herauszufinden, was der Verstorbene mit diesen Wünschen meinte. Außerdem legt es regeln fest, wie diese Wünsche durchgesetzt werden können.
Allgemeines Zivilrecht meint die Fälle, in denen Bürger miteinander in rechtlichen Konflikten stehen. Ansprüche stammen dabei aus Verträgen oder speziellen gesetzlichen Regelungen. Allgemeines Zivilrecht betrifft oft die Probleme, die einem gerade im Alltag begegnen und besonders aus der Ruhe bringen.
Ihr Rechtsanwalt aus Grünstadt mit den
Schwerpunkten Familien- & Erbrecht sowie Medienrecht
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