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Sorge- und Umgangsrecht

Die gemeinsame, elterliche Sorge ist ein Eckpfeiler des Familienrechts. Zugleich wird darum mit am leidenschaftlichsten gestritten: Es geht doch um das Kind!

Nicht immer ist das wirklich so: Manche Sorgerechtsstreits werden zwar um das Kind, aber auf seinem Rücken ausgetragen. In Wirklichkeit geht es darum, dem früheren Partner „eins reinzuwürgen“. Das sind Verfahren, die ich ablehne, wenn ich sie rechtzeitig erkenne: Sie schaden dem Kind, dafür sind die prozessualen Möglichkeiten an sich nicht gedacht. 

Umgekehrt helfe ich von Herzen gerne, wenn Sie um das Kindeswohl besorgt sind und deshalb möchten, dass Ihr Kind künftig bei Ihnen wohnt.

Häufig gefragt:

Sie bleiben zunächst beide für die Kinder verantwortlich. Sie haben auch beide das Recht, die Kinder zu sehen. Das ändert sich nur, wenn ein Ehepartner das alleinige Sorgerecht beantragt. Das ist jedoch eher die Ausnahme. Das Ziel bei Sorgerechtsverfahren ist – auch aus gerichtlicher Sicht – stets das Wohl des Kindes.

  1. Beim Residenzmodell lebt das Kind überwiegend bei einem der Elternteile. 
  2. Beim Wechselmodell verbringt das Kind etwa gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen.
  3. Beim Nestmodell bleibt das Kind in der früheren, gemeinsamen Wohnung; die Eltern wechseln sich damit ab, mit dem Kind in dieser Wohnung zusammenzuleben. 

Das Sorgerecht setzt sich mit der Frage auseinander, wer Entscheidungen für das Kind zu treffen hat; es ist die Ausübung der elterlichen Sorge.

Das Umgangsrecht regelt, ob ein Elternteil Kontakt zum Kind haben darf. Das ist in aller Regel der Fall; manchmal muss das Umgangsrecht jedoch auch ausgeschlossen werden.

Das Sorge- und Umgangsrecht ist für mich persönlich die traurigste Folge eines Scheidungsverfahrens. Sensible Lösungen und beiderseitige Zurückhaltung sind idealerweise die Mittel, mit Streitfragen in diesem Bereich umzugehen. Anders sieht es selbstverständlich aus, wenn das Kindeswohl akut gefährdet ist.

Ihre Frage war nicht dabei? Gerne können wir einen Termin ausmachen, um zu Ihrer Fragestellung oder Ihr Problem ein individuelles Gespräch zu führen!

Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Informationen zum Sorge- und Umgangsrecht. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten.

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Weitere Interessensschwerpunkte

Natürlich kann ich nicht alle Rechtsgebiete vorstellen, in denen ich aktiv bin und mich wohlfühle. Sie dürfen mich jederzeit mit rechtlichen Fragestellungen und Problemen kontaktieren, auch wenn Sie hierzu auf diesen Seiten nichts finden – wenn ich glaube, Sie nicht beraten und vertreten zu können, werde ich das in aller Offenheit mitteilen, bevor Kosten angefallen sind!

Betreuungsrecht

Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es ist uns jedoch so wichtig, dass es eine eigene Kategorie füllt. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wie Menschen geholfen werden kann, die wegen Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen. Das Betreuungsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten von gesetzlichen Betreuern, insbesondere deren Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen damit, was mit dem Eigentum eines Verstorbenen nach dessen Tod passieren soll. Dabei bietet es sowohl Möglichkeiten, vor dem Tod seine Wünsche festzulegen, als auch Methoden, herauszufinden, was der Verstorbene mit diesen Wünschen meinte. Außerdem legt es regeln fest, wie diese Wünsche durchgesetzt werden können. 

Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht meint die Fälle, in denen Bürger miteinander in rechtlichen Konflikten stehen. Ansprüche stammen dabei aus Verträgen oder speziellen gesetzlichen Regelungen. Allgemeines Zivilrecht betrifft oft die Probleme, die einem gerade im Alltag begegnen und besonders aus der Ruhe bringen.