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Gewaltschutzrecht

Mit dem Gewaltschutzrecht sollen Menschen (schnelle) Hilfe bei Gewalt außerhalb der Öffentlichkeit erhalten. Meist als „Abstandsverfügung“ bekannt, kann dabei angeordnet werden, dass sich der Täter dem Opfer nicht mehr nähern darf, keine Kontaktversuche mehr unternehmen darf oder sogar die gemeinsame Wohnung dem Opfer überlassen muss.

Häufig gefragt:

Nein, Gewaltschutz steht allen Opfern von Gewalt zu. Es ist nur so, dass die meisten Gewaltfälle unter Menschen entstehen, die sich gegenseitig gut kennen. Dabei spricht man auch von „Gewalt in engen sozialen Beziehungen“. Gewaltschutzrecht ist aber auch auf einen sog. „Stalker“ anwendbar, den das Opfer möglicherweise gar nicht kennt. Das Gewaltschutzrecht steht deshalb beim Familienrecht, weil das Familienrecht etwas anderen Verfahrensregeln folgt.

Die schnellste Hilfe erhalten Sie immer bei der Polizei. Bitte zögern Sie nicht, bei akuten Notfällen sofort den Notruf zu wählen!

Allerdings ist der Kontakt zur Polizei keine zwingende Voraussetzung für ein Gewaltschutzverfahren. Selbstverständlich können Sie sich auch zuerst an mich wenden. Dann planen wir alle weiteren Schritte gemeinsam.

Ich kann nur eine kleine Auswahl an Hilfsstellen geben.

  1. Die Hilfsorganisation „Weisser Ring“, Außenstelle Weinstraße: https://weinstrasse-rheinland-pfalz.weisser-ring.de/weinstrasse
  2. Das Hilfetelefon für Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016

Weitere Informationen hierzu: https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen/haeusliche-gewalt.html

  1. Das Hilfetelefon für Gewalt gegen Männer: 0800 1239900

Weitere Informationen hierzu: https://www.maennerhilfetelefon.de/

Wichtig ist: Bei akuten Notfällen: Stets 110 wählen!

Ihre Frage war nicht dabei? Gerne können wir einen Termin ausmachen, um zu Ihrer Fragestellung oder Ihr Problem ein individuelles Gespräch zu führen!

Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Informationen zum Gewaltschutz. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten.

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Weitere Interessensschwerpunkte

Natürlich kann ich nicht alle Rechtsgebiete vorstellen, in denen ich aktiv bin und mich wohlfühle. Sie dürfen mich jederzeit mit rechtlichen Fragestellungen und Problemen kontaktieren, auch wenn Sie hierzu auf diesen Seiten nichts finden – wenn ich glaube, Sie nicht beraten und vertreten zu können, werde ich das in aller Offenheit mitteilen, bevor Kosten angefallen sind!

Betreuungsrecht

Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es ist uns jedoch so wichtig, dass es eine eigene Kategorie füllt. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wie Menschen geholfen werden kann, die wegen Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen. Das Betreuungsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten von gesetzlichen Betreuern, insbesondere deren Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen damit, was mit dem Eigentum eines Verstorbenen nach dessen Tod passieren soll. Dabei bietet es sowohl Möglichkeiten, vor dem Tod seine Wünsche festzulegen, als auch Methoden, herauszufinden, was der Verstorbene mit diesen Wünschen meinte. Außerdem legt es regeln fest, wie diese Wünsche durchgesetzt werden können. 

Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht meint die Fälle, in denen Bürger miteinander in rechtlichen Konflikten stehen. Ansprüche stammen dabei aus Verträgen oder speziellen gesetzlichen Regelungen. Allgemeines Zivilrecht betrifft oft die Probleme, die einem gerade im Alltag begegnen und besonders aus der Ruhe bringen.