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Betreuungsrecht

Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es betrifft Fälle, in denen Menschen aus geistigen oder körperlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten vollständig selbst zu regeln. In solchen Fällen werden – nur für die Teile des Lebens, in denen Betreute das nicht mehr selbst können – Betreuer bestellt. Das Betreuungsrecht hat für Erwachsene 1992 die „Vormundschaft” abgelöst.

Häufig gefragt:

Im Gegenteil – Betreuer stehen mit Ihnen auf Augenhöhe. Sie sollen nur dann eingreifen, wenn sie es müssen. Sie müssen nur dann, wenn Sie als betreute Person nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen so zu treffen, dass Sie deren Folgen abschätzen können. Sie sollen verhindern, dass Sie sich selbst, andere Personen oder Eigentum von Ihnen oder anderen in Gefahr bringen.

Die Rechte und Pflichten von Betreuern hängen davon ab, für welche Aufgaben(-kreise) die Betreuung eingerichtet wurde.
Solche Aufgabenkreise sind etwa:
• Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten
• Finanzen (“Vermögenssorge”)
• Wohnungsangelegenheiten
• Post entgegennehmen und lesen
• Aufenthaltsbestimmungsrecht
• Gesundheitssorge

Kurz gesagt: Sich überflüssig zu machen!
Das gelingt nicht immer, aber wenn, dann ist es ein tolles Gefühl für den Betreuer wie für den Betroffenen. Der Weg dahin führt den Betroffenen zurück in ein eigenverantwortliches Leben, in dem er seine Angelegenheiten wieder selbst regeln kann. Die Betreuung kann aufgehoben werden.

Wenn dieses große Ziel nicht erreicht werden kann, dann aber vielleicht ein kleineres: Gelingt es dem Betroffenen, die eigenen Finanzen wieder zu kontrollieren, so dass er zwar noch bei Behördengängen Unterstützung benötigt, aber der Aufgabenkreis “Vermögenssorge” aufgehoben werden kann? Was für viele Menschen alltäglich klingt, ist für viele Betreute ein hart erarbeitetes Erfolgserlebnis. Dabei möchte ein Betreuer unterstützen.

Jede volljährige, geschäftsfähige Person, die in der Lage ist, die Aufgaben zu erfüllen. Oft handelt es sich um Verwandte oder enge Bekannte, sonst um – hauptberufliche – Betreuer, entweder selbstständig oder in Betreuungsvereinen.

Wenn dieses große Ziel nicht erreicht werden kann, dann aber vielleicht ein kleineres: Gelingt es dem Betroffenen, die eigenen Finanzen wieder zu kontrollieren, so dass er zwar noch bei Behördengängen Unterstützung benötigt, aber der Aufgabenkreis “Vermögenssorge” aufgehoben werden kann? Was für viele Menschen alltäglich klingt, ist für viele Betreute ein hart erarbeitetes Erfolgserlebnis. Dabei möchte ein Betreuer unterstützen.

Doch, in den allermeisten Fällen schon. Der Betreuer ist nicht dafür da, Ihnen einfach alles wegzunehmen. Fast immer haben bei diesem Beispiel Betreuer und die betreute Person gleichberechtigt Zugriff auf das Konto. Es muss speziell gerichtlich festgestellt werden, dass Sie auch das nicht mehr dürfen. Das nennt man „Einwilligungsvorbehalt” und ist die absolute Ausnahme für Fälle, in denen befürchtet wird, dass Sie wegen der Schwere Ihrer Krankheit etwa auf die Idee kommen, alles abzuheben und Ihr Geld in den nächsten Mülleimer zu werfen. Ansonsten wird Ihr Betreuer nur dann eingreifen, wenn er es muss – z.B., wenn Sie ihre Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlen.

Nein, das kann er – eigentlich – nicht. Betreuer unterliegen einer engmaschigen, gerichtlichen Kontrolle. Sie müssen jederzeit erklären können, wie viel sie wann und warum in Ihrem Namen ausgegeben haben.

Theoretisch ist denkbar, dass Betreuer dabei lügen. Praktisch kommt dies auch ab und an vor. Aufgrund gerichtlicher Kontrollen ist es jedoch eine sehr dumme Idee, dass auch nur zu versuchen. Es ist schade, dass diese wenigen schwarzen Schafe den Ruf von Betreuern derart in den Schmutz ziehen.

Nein, natürlich nicht. Auch wenn die rechtliche Betreuung auf Augenhöhe stattfinden soll, greift sie doch in die Rechte Betroffener ein. Die Betreuung wird nur dann angeordnet, wenn es unbedingt erforderlich ist. Dazu gehört auch, dass Betreuer nur die Aufgaben bekommen, die Betreute nicht mehr selbst übernehmen können.


Ob sie eine Betreuung benötigen, prüft ein Richter. Eine dauerhafte Betreuung setzt außerdem das Gutachten eines Arztes voraus, dass sich mit der Frage auseinandersetzt, ob sie in manchen oder allen Lebensbereichen Unterstützung benötigen. Auch Sie selbst werden dazu befragt. die Anordnung einer Betreuung gilt immer nur für eine begrenzte Zeit. Sollten sich Umstände in Ihrem Leben ändern, kann geprüft werden, ob die Betreuung wieder beendet werden darf.

Ja, das geht:
mit einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, was passieren soll, wenn Sie im täglichen Leben Unterstützung benötigen. Sie können auch bestimmen, von wem diese Unterstützung kommen soll oder sogar, wer diese unterstützende Person kontrollieren soll. Sie können auch Personen bestimmen, die auf gar keinen Fall diese Unterstützung leisten dürfen.
Haben Sie eine solche Vorsorgevollmacht wirksam eingerichtet, wird keine Betreuung angeordnet. Die Ausnahme ist – neben einer unwirksamen Vorsorgevollmacht – dass die Person, die Sie bevollmächtigt haben, Ihrer Aufgabe nicht nachkommen kann oder will und Sie keinen Ersatz bestimmt haben.

Bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht unterstütze ich Sie gerne. Sie können eine Vorsorgevollmacht aber auch selbst erstellen. Eine Vorlage bietet dafür das Bundesjustizministerium.

 

Mehr zum Thema Vorsorge finden Sie hier.

Kontaktieren Sie mich gerne – alles Weitere besprechen wir dann. Ich sehe die Betreuung als ein sehr gutes Mittel, Menschen zu helfen. Leider ist es Teil mancher Krankheitsbilder, dass Betroffene nicht mehr erkennen, dass sie Hilfe benötigen. Das behalte ich immer im Hinterkopf, wenn ich versuche zu beurteilen, was schwerer wiegt: Das Hilfsbedürfnis des Betroffenen – notfalls auch gegen seinen Willen – oder die Eingriffe in seine Rechte durch die Anordnung einer Betreuung. Komme ich zum Ergebnis, dass bei Ihnen keine Betreuung erfolgen darf, unterstütze ich Sie gerne im Verfahren. Andernfalls werde ich Ihnen das im Beratungsgespräch ehrlich mitteilen, ein weitergehendes Mandat jedoch nicht annehmen können.

  • Schon während meiner Ausbildung war ich sogenannter “Verhinderungsbetreuer” – ich bin also eingesprungen, wenn der hauptamtliche Betreuer nicht reagieren konnte, der Betreute aber Hilfe brauchte.

Seit Beginn meiner Selbstständigkeit bin ich nun selbst Berufsbetreuer, neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt.

 

Teilaspekten des Betreuungsrechts habe ich eigene Seiten gewidmet. 

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Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Informationen zum Betreuungsrecht. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten.

Weitere Interessensschwerpunkte

Natürlich kann ich nicht alle Rechtsgebiete vorstellen, in denen ich aktiv bin und mich wohlfühle. Sie dürfen mich jederzeit mit rechtlichen Fragestellungen und Problemen kontaktieren, auch wenn Sie hierzu auf diesen Seiten nichts finden – wenn ich glaube, Sie nicht beraten und vertreten zu können, werde ich das in aller Offenheit mitteilen, bevor Kosten angefallen sind!

Betreuungsrecht

Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es ist uns jedoch so wichtig, dass es eine eigene Kategorie füllt. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wie Menschen geholfen werden kann, die wegen Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen. Das Betreuungsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten von gesetzlichen Betreuern, insbesondere deren Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen damit, was mit dem Eigentum eines Verstorbenen nach dessen Tod passieren soll. Dabei bietet es sowohl Möglichkeiten, vor dem Tod seine Wünsche festzulegen, als auch Methoden, herauszufinden, was der Verstorbene mit diesen Wünschen meinte. Außerdem legt es regeln fest, wie diese Wünsche durchgesetzt werden können. 

Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht meint die Fälle, in denen Bürger miteinander in rechtlichen Konflikten stehen. Ansprüche stammen dabei aus Verträgen oder speziellen gesetzlichen Regelungen. Allgemeines Zivilrecht betrifft oft die Probleme, die einem gerade im Alltag begegnen und besonders aus der Ruhe bringen.