Hauptstraße 16, 67269 Grünstadt

Verwaltungsrecht

Während im Zivilrecht Bürger untereinander streiten, ist im Verwaltungsrecht zumindest eine Behörde beteiligt. Klassische, wenn auch unerfreuliche Beispiele dafür sind Abschleppkosten, Führerscheinangelegenheiten oder auch die Abrissverfügung bezüglich eines Hauses ohne Baugenehmigung. Kurz: Wenn eine Behörde Geld verlangt oder nicht bezahlen möchte, ist das meistens eine Frage des Verwaltungsrechts. 

Häufig gefragt:

Bitte notieren Sie sich, wann Sie ihn erhalten haben und überlegen sich, ob Sie mit dem Inhalt leben können. 

Ihnen wurde die lang ersehnte Baugenehmigung erteilt? Prima. 

Ihnen wurden Erschließungsbeiträge abverlangt? Eher unangenehm. 

Wenn der Inhalt Sie stört, könnte das auch daran liegen, dass er rechtswidrig ist. Dann gibt es die Möglichkeit, gegen den Bescheid vorzugehen - und zwar innerhalb einer meist eher knappen Zeit, die Sie in der "Rechtsmittelbelehrung" am Ende der Unterlagen finden können. 

Anwälte können in solchen Fällen dazu beraten, ob der Bescheid möglicherweise tatsächlich rechtswidrig ist und ob sich ein Rechtsmittel lohnt.

Wenn eine Behörde von einem Bürger eine bestimmte Handlung fordert (oder auch: Dass der Bürger diese Handlung unterlässt), dann gibt es meist eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. 

Die Behörde ist aber verpflichtet, darüber aufzuklären, wie man dagegen vorgeht: Mit einer Rechtsmittelbelehrung. Darin steht, bis wann die betroffene Person auf welche Weise gegen eine Entscheidung vorgehen kann. 

Manche Entscheidungen muss eine Behörde erlassen:

Liegen alle Voraussetzungen vor, muss die Baugenehmigung erteilt werden.

Bei anderen Entscheidungen hat die Behörde einen Entscheidungsspielraum - und darin kann sie auch überprüft werden. Es ist dabei von "Ermessensentscheidungen" die Rede:

Die Ordnungsbehörde kann davon absehen, eine bestimmte Ordnungswidrigkeit zu verfolgen.

 

Auch wenn die Behörde aber einen Ermessensspielraum hat:

Ob dieser richtig genutzt wurde, lässt sich (u.a. gerichtlich) überprüfen.

Es gelten im Verwaltungsrecht einige Besonderheiten, die jedoch kein Grund zur Sorge sind: Mit ein wenig Erfahrung fällt es leicht, geeignete Lösungswege zu erkennen und zu beschreiten!

Einigen spezielleren Gebieten habe ich eigene Unterseiten gewidmet. Hier gelangen Sie zum:

Ihre Frage war nicht dabei? Gerne können wir einen Termin ausmachen, um zu Ihrer Fragestellung oder Ihr Problem ein individuelles Gespräch zu führen!

Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Informationen zum Verwaltungsrecht. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten.

Direkte Anfrage

Weitere Interessensschwerpunkte

Natürlich kann ich nicht alle Rechtsgebiete vorstellen, in denen ich aktiv bin und mich wohlfühle. Sie dürfen mich jederzeit mit rechtlichen Fragestellungen und Problemen kontaktieren, auch wenn Sie hierzu auf diesen Seiten nichts finden – wenn ich glaube, Sie nicht beraten und vertreten zu können, werde ich das in aller Offenheit mitteilen, bevor Kosten angefallen sind!

Betreuungsrecht

Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es ist uns jedoch so wichtig, dass es eine eigene Kategorie füllt. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wie Menschen geholfen werden kann, die wegen Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen. Das Betreuungsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten von gesetzlichen Betreuern, insbesondere deren Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen damit, was mit dem Eigentum eines Verstorbenen nach dessen Tod passieren soll. Dabei bietet es sowohl Möglichkeiten, vor dem Tod seine Wünsche festzulegen, als auch Methoden, herauszufinden, was der Verstorbene mit diesen Wünschen meinte. Außerdem legt es regeln fest, wie diese Wünsche durchgesetzt werden können. 

Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht meint die Fälle, in denen Bürger miteinander in rechtlichen Konflikten stehen. Ansprüche stammen dabei aus Verträgen oder speziellen gesetzlichen Regelungen. Allgemeines Zivilrecht betrifft oft die Probleme, die einem gerade im Alltag begegnen und besonders aus der Ruhe bringen.