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Leistungen

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechte und Pflichten von Verwandten untereinander. Es lässt sich in die Teilgebiete Eherecht, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Umgangsrecht und  Betreuungsrecht unterteilen. Es folgt eigenen Verfahrensregeln, die es ermöglichen, besser Rücksicht auf die besonders sensiblen Themen zu nehmen, über die man im Familienrecht zu streiten hat. Das Familienrecht setzt sich aber auch besonders viel mit Möglichkeiten auseinander, Streit zu verhindern.

Betreuungsrecht

Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es ist uns jedoch so wichtig, dass es eine eigene Kategorie füllt. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wie Menschen geholfen werden kann, die wegen Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen. Das Betreuungsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten von gesetzlichen Betreuern, insbesondere deren Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen damit, was mit dem Eigentum eines Verstorbenen nach dessen Tod passieren soll. Dabei bietet es sowohl Möglichkeiten, vor dem Tod seine Wünsche festzulegen, als auch Methoden, herauszufinden, was der Verstorbene mit diesen Wünschen meinte. Außerdem legt es regeln fest, wie diese Wünsche durchgesetzt werden können. 

Medienrecht

Das Medienrecht ist ein besonders weit gefasstes Medienrecht: In unterschiedlichen Gesetzen werden Regelungen zum Kunst- und Urheberrecht, dem Presserecht, der Telekommunikation und dem Internetrecht gefasst. Außerdem findet sich hier noch das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (NetzDG), einem persönlichen Herzensthema.

Verwaltungsrecht

Während im Zivilrecht Bürger untereinander streiten, ist im Verwaltungsrecht zumindest eine Behörde beteiligt. Klassische, wenn auch unerfreuliche Beispiele dafür sind Abschleppkosten, Führerscheinangelegenheiten oder auch die Abrissverfügung bezüglich eines Hauses ohne Baugenehmigung. Kurz: Wenn eine Behörde Geld verlangt oder nicht bezahlen möchte, ist das meistens eine Frage des Verwaltungsrechts. 

Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht meint die Fälle, in denen Bürger miteinander in rechtlichen Konflikten stehen. Ansprüche stammen dabei aus Verträgen oder speziellen gesetzlichen Regelungen. Allgemeines Zivilrecht betrifft oft die Probleme, die einem gerade im Alltag begegnen und besonders aus der Ruhe bringen.