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Scheidung

Entgegen weit verbreitetem Glauben beträgt die Scheidungsquote derzeit „nur“ 39,9 %. Es handelt sich dabei um eine erfreuliche Entwicklung, lag der Anteil 2005 tatsächlich bei einem traurigen Spitzenwert von 51,92 % (Quelle: Destatis ). Alles Zahlenwerk nützt jedoch nicht viel, wenn die individuelle Entscheidung zur Ehescheidung getroffen ist. 

Häufig gefragt:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit mir. Gemeinsam gehen wir die einzelnen Schritte eines Scheidungsverfahrens durch und prüfen, was zu regeln sein wird, und welche Ansprüche Sie haben. Vor allem Unterhalts- und Ausgleichszahlungen müssen individuell berechnet und eingefordert werden.

Im Grundsatz müssen Sie zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags zumindest ein Jahr getrennt sein. Das kann auch in der gemeinsamen Wohnung passieren, es kommt hier auf die Trennung von „Tisch und Bett” an – Sie dürfen im Grunde Ihren Alltag nur noch dann miteinander verbringen, wenn das für die Versorgung Ihrer Kinder nötig ist. Sie sollten zügig Beratung in Anspruch nehmen, um zu klären, ob diese Voraussetzung bei Ihnen erfüllt ist. Andernfalls kann sich die Scheidung unnötig ziehen. Wie so oft gilt auch hier: Keine Regel ohne Ausnahme – je nach Fall kann das Trennungsjahr ausnahmsweise kürzer oder länger sein.

Es werden „offene Enden“ aus der Ehezeit gesucht, soweit der Staat eingreifen darf oder muss. Das betrifft meistens die Versorgung gemeinsamer Kinder, wirtschaftliche Folgen wie Zugewinn- und Versorgungsausgleich oder Unterhaltszahlungen und die Verteilung des Hausrats. Für diese Punkte werden jeweils Lösungen gesucht. Im Anschluss wird die Ehe aufgelöst.

Bei Scheidungsverfahren herrscht übrigens Anwaltszwang – wenn auch ausnahmsweise nicht für alle Beteiligten. Das (Noch-)Ehepaar kann sich auch von einem Anwalt gemeinsam vertreten lassen, wenn dem Scheidungsantrag zugestimmt wird. 

Ihre Frage war nicht dabei? Gerne können wir einen Termin ausmachen, um zu Ihrer Fragestellung oder Ihr Problem ein individuelles Gespräch zu führen!

Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Informationen zum Scheidungsrecht. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten.

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Weitere Interessensschwerpunkte

Natürlich kann ich nicht alle Rechtsgebiete vorstellen, in denen ich aktiv bin und mich wohlfühle. Sie dürfen mich jederzeit mit rechtlichen Fragestellungen und Problemen kontaktieren, auch wenn Sie hierzu auf diesen Seiten nichts finden – wenn ich glaube, Sie nicht beraten und vertreten zu können, werde ich das in aller Offenheit mitteilen, bevor Kosten angefallen sind!

Betreuungsrecht

Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es ist uns jedoch so wichtig, dass es eine eigene Kategorie füllt. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wie Menschen geholfen werden kann, die wegen Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen. Das Betreuungsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten von gesetzlichen Betreuern, insbesondere deren Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen damit, was mit dem Eigentum eines Verstorbenen nach dessen Tod passieren soll. Dabei bietet es sowohl Möglichkeiten, vor dem Tod seine Wünsche festzulegen, als auch Methoden, herauszufinden, was der Verstorbene mit diesen Wünschen meinte. Außerdem legt es regeln fest, wie diese Wünsche durchgesetzt werden können. 

Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht meint die Fälle, in denen Bürger miteinander in rechtlichen Konflikten stehen. Ansprüche stammen dabei aus Verträgen oder speziellen gesetzlichen Regelungen. Allgemeines Zivilrecht betrifft oft die Probleme, die einem gerade im Alltag begegnen und besonders aus der Ruhe bringen.