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Die Adoption ist die Annahme eines Kindes als sein eigenes. Das funktioniert in der Regel bei minderjährigen, im Ausnahmefall aber auch bei erwachsenen Kindern. Die Gründe sind unterschiedlich: Manche Menschen können oder wollen keine leiblichen Kinder zeugen, andere bilden eine sog. Patchworkfamilie und möchten mit gleichen Rechten und Pflichten für das Kind des neuen Partners einstehen, als wäre es das gemeinsame, leibliche Kind.
Ja! Auch als Single dürfen Sie adoptieren, wenn Sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen.
Es muss jedoch damit gerechnet werden, dass das Jugendamt hier besonders gründlich prüft, ob das Kindeswohl mit der Adoption gewahrt ist. Auch deshalb ist die Adoption von Singles eher selten.
Das kommt darauf an:
Geht es um die Annahme des Kindes des eigenen Lebenspartners, wird das Verfahren wohl eher einige Monate dauern.
Geht es um die Suche eines kinderlosen Paares nach einem Kind, sind mehrere Jahre Wartezeit realistisch.
Wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind, prüft das Jugendamt eine persönliche Eignung. Geprüft wird damit, ob man gesundheitlich, finanziell und persönlich geeignet ist, ein Kind aufzuziehen. Das Kind soll in einem stabilen Umfeld aufwachsen, daher muss eine leichtfertige Entscheidung von Adoptiveltern ausgeschlossen werden können.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, das bereits laufende Adoptionsverfahren fortzusetzen, wenn der Annehmende (also die als künftiger “Elternteil” vorgesehene Person) verstirbt, nachdem der Antrag beim Familiengericht eingereicht oder einen beurkundenden Notar mit der Einreichung dieses Antrags unwiderruflich beauftragt wurde. Das regelt § 1753 Abs. 2 BGB. Nach dem Tod des Anzunehmenden (also des “Kindes”) ist dies nicht mehr möglich, § 1753 Abs. 1 BGB). Mehr dazu im BLOG-Beitrag!
Der Weg zur Adoption wirkt manchmal weit, doch mit der entsprechenden Begleitung ist er gar nicht so beschwerlich, wie man es vielleicht zunächst annehmen möchte.
Ihre Frage war nicht dabei? Gerne können wir einen Termin ausmachen, um zu Ihrer Fragestellung oder Ihr Problem ein individuelles Gespräch zu führen!
Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Informationen zum Thema Adoption. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten.
Natürlich kann ich nicht alle Rechtsgebiete vorstellen, in denen ich aktiv bin und mich wohlfühle. Sie dürfen mich jederzeit mit rechtlichen Fragestellungen und Problemen kontaktieren, auch wenn Sie hierzu auf diesen Seiten nichts finden – wenn ich glaube, Sie nicht beraten und vertreten zu können, werde ich das in aller Offenheit mitteilen, bevor Kosten angefallen sind!
Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es ist uns jedoch so wichtig, dass es eine eigene Kategorie füllt. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wie Menschen geholfen werden kann, die wegen Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen. Das Betreuungsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten von gesetzlichen Betreuern, insbesondere deren Kontrolle durch das Betreuungsgericht.
Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen damit, was mit dem Eigentum eines Verstorbenen nach dessen Tod passieren soll. Dabei bietet es sowohl Möglichkeiten, vor dem Tod seine Wünsche festzulegen, als auch Methoden, herauszufinden, was der Verstorbene mit diesen Wünschen meinte. Außerdem legt es regeln fest, wie diese Wünsche durchgesetzt werden können.
Allgemeines Zivilrecht meint die Fälle, in denen Bürger miteinander in rechtlichen Konflikten stehen. Ansprüche stammen dabei aus Verträgen oder speziellen gesetzlichen Regelungen. Allgemeines Zivilrecht betrifft oft die Probleme, die einem gerade im Alltag begegnen und besonders aus der Ruhe bringen.
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