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Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht meint die Fälle, in denen Bürger miteinander in rechtlichen Konflikten stehen. Ansprüche stammen dabei aus Verträgen oder speziellen gesetzlichen Regelungen.

Allgemeines Zivilrecht betrifft oft die Fälle, die einem gerade im Alltag begegnen und aus der Ruhe bringen – zum Beispiel Streitigkeiten um:

• Eigentum, Miete & Pacht
• Shopping
• Reisen
• Schadensersatz
• Schmerzensgeld
• Kaufverträge
• Schenkungen
• Arbeitsrecht

Auch Familienrecht und Erbrecht sind Teile des Zivilrechts. Diese Gebiete sind mir jedoch so wichtig, dass ich mich jeweils auf einer eigenen Seite damit auseinandersetzen möchte.

Übrigens: Auch staatliche Einrichtungen können zivilrechtlich aktiv werden – etwa, wenn die Stadtverwaltung Büromaterial gekauft hat. Gibt es dabei ein Problem, wird vor dem Zivilgericht verhandelt.

Häufig gefragt:

Die Lieblingsantwort des Juristen: Es kommt darauf an.

Wer Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt ist, wurde in den drei großen Rechtsbieten – Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht – ausgebildet. Es gibt aber so viele Rechtsgebiete, dass kaum jemand „Spezialist für alles“ sein kann.
Daher: Mit einigen Teilgebieten des Zivilrechts habe ich mich aber länger befasst als mit anderen. Zu Ihrem und meinem Schutz prüfe ich alle Anfragen einzeln. Es kann passieren, dass sich ein Mandat ablehne, weil Spezialwissen aus einem Teil des Zivilrechts gefragt ist, in dem ich nicht täglich praktiziere. In diesem Fall werde ich das ehrlich kommunizieren und Sie nach Möglichkeit an einen Kollegen verweisen.

Nein, mit der digitalen Mandatsaufnahme machen Sie mir „nur“ ein Angebot. Das liegt daran, dass ich jedes Mandat vor der Annahme individuell prüfe, um zu sehen, ob sie bei mir optimal vertreten sind. Erst, wenn ich mich bei Ihnen gemeldet habe und die Annahme ausdrücklich mitgeteilt habe, ist ihr Mandat angenommen.

Ein strenges Schema gibt es hierfür nicht.

Ein Handwerksunternehmen hat Ihnen eine überhöhte Rechnung gestellt? Es kann sein, dass es ausreicht, wenn ich einen Brief schreibe und – mit rechtlichen Argumenten – erkläre, wie ich mir die Lösung dieses Problems vorstelle.

Genauso kann es sein, dass auf diesen Brief keine Antwort kommt, sondern eine Klage: Es wird gefordert, dass Sie sofort die gesamte Rechnung bezahlen. In diesem Fall prüfe ich, ob Sie Chancen haben, die Klage abzuwehren. Das ist nur ein kleines Beispiel – es gibt sehr viele Möglichkeiten, wie ein Mandat abläuft.

Daher kann ich Ihnen erst dann einen groben Ablauf – oder zumindest mögliche Alternativen – schildern, wenn ich von Ihnen alle Informationen über ihren individuellen Fall habe.

Die Kosten in Zivilsachen richten sich nach dem Gegenstandswert.
Der Gegenstandswert drückt aus, welches Interesse Sie an der Lösung ihres Konflikts haben.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) enthält Tabellen, die die Vergütung entsprechend der Gegenstandswerte festlegt. Sollten Sie zudem im Recht sein, ist es oft so, dass Ihr Gegner meine Kosten bezahlt.

Bei Fragen zu Ihrem speziellen Fall sprechen Sie mich gerne an.

Bei der Erstberatung geben Sie mir die Informationen über Ihren Fall, wir besprechen, worauf es Ihnen ankommt und dann besprechen wir, wie am besten vorgegangen werden könnte.
Sie sind Verbraucher? Dann darf für die Erstberatung höchstens 190 € zzgl. (der-zeit) 19 % Umsatzsteuer und bis zu 20 € Postpauschale kosten – und auch nur dann, wenn die Erstberatung wirklich kompliziert ist.

Der Staat sieht hierfür eine Hilfestellung vor: Die Beratungshilfe und die Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe.

Beratungshilfe
Mit einem ausgefüllten Formular können Sie beim Amtsgericht beantragen, dass der Staat meine Kosten für eine Erstberatung übernimmt. Sie erhalten Beratungshilfe, wenn sie zu wenig verdienen und zu wenig Vermögen haben, um einen Rechtsanwalt bezahlen zu können. Der Antrag ist auch dann kostenlos, wenn er abgelehnt wird.
Wenn Sie Beratungshilfe erhalten, zahlen Sie nur 15 € für die Erstberatungen.

Sie erhalten keine Beratungshilfe und sind Verbraucher? Dann darf für die Erstberatung höchstens 190 € zzgl. (derzeit) 19 % Umsatzsteuer und bis zu 20 € Postpauschale kosten – und auch nur dann, wenn die Erstberatung wirklich kompliziert ist.

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Nach der Beratung – wenn der Fall etwa vor Gericht ausgetragen wird – gelten ähnli-che Voraussetzungen wie bei der Beratungshilfe: Wenn Sie sich den Prozess bzw. das Verfahren nicht selbst leisten können, kann der Staat einspringen. Ihr Vorteil dabei ist: Bei dem Antrag wird geprüft, ob die Klage, die eingereicht werden soll, überhaupt Aussicht auf Erfolg hat – idealerweise von dem Richter, der auch über Ihre Klage entscheidet, aber mit geringerem Kostenrisiko. Sprechen Sie mich gerne an!

Bitte kontaktieren Sie mich!

Es kann sein, dass Ihr Fall besonders kompliziert war. Es kann auch sein, dass es rechtliche Regeln gibt, die mir für meine Rechnung bestimmte Vorgaben machen.
Beides bespreche ich gerne mit Ihnen. Denn auch wenn rechtliche Beratung und Vertretung ihren Preis haben, sollte ein Mandat für alle Beteiligten fair ablaufen.

Nicht zuletzt machen uns Fehler erst menschlich: Auch wenn ich modernste Software zur Abrechnung verwende, kann es passieren, dass am Ende eine fehlerhafte Rechnung gestellt wurde. Auch das kann ich nur prüfen, wenn Sie mich darauf hinweisen. Mir ist daran gelegen, zufriedene Mandantinnen und Mandanten zu haben.

Viele Menschen sind bei der Suche nach einem passenden Anwalt ein wenig verunsichert. Was kommt auf mich zu? Wie viel kostet das? Diese Fragen kenne ich gut und wenn Sie sich dafür interessieren, nehme ich mir selbstverständlich gerne die Zeit, auch den Ablauf eines Verfahrens zu erklären und nicht „einfach mal zu machen“.

 

Einigen Teilgebieten des Zivilrechts habe ich eigene Seiten gewidmet. 

Hier gelangen Sie zu folgenden Themen:

Ihre Frage war nicht dabei? Gerne können wir einen Termin ausmachen, um zu Ihrer Fragestellung oder Ihr Problem ein individuelles Gespräch zu führen!

Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Informationen zum Rechtsgebiet „allgemeines Zivilrecht“ und Fragen rund um den Ablauf eines Mandats. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten

Direkte Anfrage

Weitere Interessensschwerpunkte

Natürlich kann ich nicht alle Rechtsgebiete vorstellen, in denen ich aktiv bin und mich wohlfühle. Sie dürfen mich jederzeit mit rechtlichen Fragestellungen und Problemen kontaktieren, auch wenn Sie hierzu auf diesen Seiten nichts finden – wenn ich glaube, Sie nicht beraten und vertreten zu können, werde ich das in aller Offenheit mitteilen, bevor Kosten angefallen sind!

Betreuungsrecht

Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es ist uns jedoch so wichtig, dass es eine eigene Kategorie füllt. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wie Menschen geholfen werden kann, die wegen Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen. Das Betreuungsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten von gesetzlichen Betreuern, insbesondere deren Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen damit, was mit dem Eigentum eines Verstorbenen nach dessen Tod passieren soll. Dabei bietet es sowohl Möglichkeiten, vor dem Tod seine Wünsche festzulegen, als auch Methoden, herauszufinden, was der Verstorbene mit diesen Wünschen meinte. Außerdem legt es regeln fest, wie diese Wünsche durchgesetzt werden können. 

Medienrecht

Das Medienrecht ist ein besonders weit gefasstes Medienrecht: In unterschiedlichen Gesetzen werden Regelungen zum Kunst- und Urheberrecht, dem Presserecht, der Telekommunikation und dem Internetrecht gefasst. Außerdem findet sich hier noch das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (NetzDG), einem persönlichen Herzensthema.