Als Adoptivkind doppelt erben?
Eine verwitwete und ansonsten kinderlose Tante hat das Kind ihrer bereits verstorbenen Schwester
adoptiert. Als die Tante selbst verstorben ist, ohne ein Testament hinterlassen zu haben, hat das Kind
neben dem Erbteil seiner leiblichen Eltern auch den Erbteil der Adoptivmutter erlangt. Dies ist ein
Fall des sogenannten Mehrfacherwerbs.