Adoption nach dem Tod
Erfahren Sie bei Kanzlei Winter, wie aktuelle Entscheidungen des OLG München und LG Ingolstadt das Adoptionsrecht beeinflussen. Erhalten Sie wichtige Einblicke in Adoptionsverfahren und rechtliche Voraussetzungen.
Hauptstraße 16, 67269 Grünstadt
Erfahren Sie bei Kanzlei Winter, wie aktuelle Entscheidungen des OLG München und LG Ingolstadt das Adoptionsrecht beeinflussen. Erhalten Sie wichtige Einblicke in Adoptionsverfahren und rechtliche Voraussetzungen.
Erfahren Sie, wie das OLG Düsseldorf einen Fall von Erbschaftsausschlagung behandelt hat, bei dem die Kinder irrtümlich ihr Erbe ausschlugen, und wie die rechtliche Korrektur ermöglicht wurde. Ein wichtiger Leitfaden für Erbende und Erblasser.
Eine verwitwete und ansonsten kinderlose Tante hat das Kind ihrer bereits verstorbenen Schwester
adoptiert. Als die Tante selbst verstorben ist, ohne ein Testament hinterlassen zu haben, hat das Kind
neben dem Erbteil seiner leiblichen Eltern auch den Erbteil der Adoptivmutter erlangt. Dies ist ein
Fall des sogenannten Mehrfacherwerbs.
Verkäufer von Solaranlagen müssen beim Kauf nicht darauf hinweisen, wenn keine „Notstrom-“ bzw. „Inselfunktion“ vorhanden ist, die Anlage also nur in Verbindung mit dem öffentlichen Stromnetz funktioniert. Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht.
Die Betreuung ist bei manchen Menschen erforderlich, um sie zu schützen. Gleichzeitig greift eine Betreuung aber in die Rechte betroffener Personen ein. Daher ist es wichtig, dass Entscheidungen über Betreuungen nicht gefällt werden können, ohne, dass die Person in dem Verfahren gut vertreten wird. Manchmal können die Personen
Beim Schutz von Kindern kommt es nicht darauf an, ob eine Misshandlung bewiesen ist. Stattdessen wird gefragt, wie wahrscheinlich es ist, dass das Kind einen Schaden erleidet. Außerdem kommt es darauf an, wie groß die Gefahr ist – je größer, desto weniger „sicher“ muss es sein, dass das Kind (erneut) misshandelt wird. In diesem speziellen Fall haben
Der Pflichtteil konnte nicht (wirksam) entzogen werden.
Zum einen wurden die Ermittlungen eingestellt, nachdem Mutter und Sohn sich zunächst gegenseitig angezeigt hatten. Es kam also nicht zu einer Verurteilung des Sohnes. Damit entfällt zumindest Punkt 4; außerdem wollte er die Mutter auch nicht töten und hätte wohl auch keinen Unterhalt bezahlen müssen. Damit entfallen auch die Punkte 1 und 3 aus der
Ihr Rechtsanwalt aus Grünstadt mit den
Schwerpunkten Familien- & Erbrecht sowie Medienrecht
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