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Als Adoptivkind doppelt erben?

Als Adoptivkind doppelt erben?

Wer hat entschieden?
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, am 15.12.2021

Wer ist betroffen?
Adoptivkinder, Adoptiveltern, Eltern, deren Kind von der eigenen Familie adoptiert wurde

Worüber wurde entschieden?
Eine verwitwete und ansonsten kinderlose Tante hat das Kind ihrer bereits verstorbenen Schwester
adoptiert. Als die Tante selbst verstorben ist, ohne ein Testament hinterlassen zu haben, hat das Kind
neben dem Erbteil seiner leiblichen Eltern auch den Erbteil der Adoptivmutter erlangt. Dies ist ein
Fall des sogenannten Mehrfacherwerbs.

Warum wurde so entschieden?
Normalerweise erlischt das Verwandtschaftsverhältnis zu den bisherigen Verwandten nach einer
Adoption (§ 1755 BGB). Davon sind jedoch Adoptionen von Verwandten des zweiten oder dritten
Grades ausgenommen. Beim Verwandtschaftsverhältnis zwischen Tante und Nichte bzw. Neffe
handelt es sich um eine Verwandtschaft zweiten Grades. Hier macht das Gesetz eine Ausnahme und
lässt die familiäre Verbindung zu den leiblichen Eltern weiter bestehen.

Warum ist das wichtig?
Insbesondere macht das Urteil deutlich, dass die alten Verwandtschaftsverhältnisse bestehen
bleiben, wenn die Adoptiveltern mit dem Erben in zweiten oder dritten Grad verwandt sind.
Adoptivkinder können aufgrund dieser Entscheidung potenziell doppelt erben und diese Möglichkeit
sollte allen Beteiligten bewusst sein. Wer dies nicht wünscht, sollte sich im Rahmen individueller
Beratung über Regelungsmöglichkeiten erkundigen.

Quelle:
openjur.de

Foto von Roman Kraft auf Unsplash