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Kinderehe

Wer hat entschieden?

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 

Wer ist betroffen?

Alle Personen, die aus dem Ausland mit einem Ehepartner nach Deutschland einwandern.

(genauer; welcher zum Zeitpunkt der Eheschließung noch unter 16 Jahre alt war).

Worüber wurde entschieden?

2017 wurde die Ehe einer 15-jährigen Syrerin für gültig erklärt, worauf es zu Unruhen in Deutschland kam. Nachdem das Bundesinnenministerium ca. 1.500 Verheiratete ausländische Minderjährige bekannt gab, begann die Diskussion über das Thema Kinderehe in Deutschland.

Wie wurde-warum-entschieden?

Am 1. Juni 2017 wurde dann das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen vom Bundestag verabschiedet. Es umfasst verschiedene Fälle:

  1.     Inländer können den Bund der Ehe erst im Zuge der Volljährigkeit eingehen.
  2.     Personen mit fremder Staatsbürgerschaft heiraten nach Heimatrecht, eine Ehe von Minderjährigen ist also weiterhin möglich, kann jedoch aufgehoben werden. Abhängig ist dies vom Alter zum Zeitpunkt der Eheschließung:

        war einer der Ehepartner 16 oder 17 Jahre, ist die Ehe aufhebbar, außer der Minderjährige ist inzwischen volljährig, hat die Ehe bestätigt oder eine Auflösung wäre unzumutbar für den Ehepartner selbst.

        war einer der Ehepartner unter 16 Jahre alt, ist die Ehe unwirksam, außer die Ehepartner waren bei Inkrafttreten des Kinderehengesetzes volljährig oder die Eherpartner halten sich erst seit der Volljährigkeit in Deutschland auf.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat nun jedoch befunden, dass das Gesetz die Ehefreiheit unangemessen einschränkt, da es „wegen fehlender Folgeregelungen und unzureichender Möglichkeiten, die Ehe nach dem Erreichen der Volljährigkeit inländisch wirksam fortzuführen“, Eheleuten verwehrt, ihre Ehe fortzusetzen.

Problematisch ist auch, dass alle rechtlichen Vorteile der Paare beim Auflösen der Ehe wegfallen und es bislang keine Regelung für einen wirtschaftlichen Ausgleich gibt. 

Warum ist das wichtig?

Das Bundesverfassungsgericht spricht sich trotzdem dafür aus, Kinderehen in Deutschland nicht anzuerkennen, um die Minderjährigen zu schützen. Aktuell ist es daher trotzdem möglich, eine Kinderehe aufzulösen, auch ohne den Fall genauer unter die Lupe zu nehmen. Wichtig ist hierbei, dass es in Zukunft genauere Regelungen über die Folgen einer aufgelösten Ehe gibt, dafür hat der Gesetzgeber nun bis Mitte 2024 Zeit.

Quelle 1
Quelle 2