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Mietrecht

Die allermeisten Menschen werden irgendwann in ihrem Leben Mieter oder Vermieter sein. Da es bei der eigenen Wohnung geradezu um die Existenz geht, wird im Mietrecht oft erbittert gestritten. Einige der häufiger aufkommenden Fragen möchte ich vorab behandeln, um vielleicht den ein oder anderen Konflikt zu vermeiden: 

Häufig gefragt:

Grundsätzlich darf Ihr Vermieter Ihre Wohnung nicht betreten, es sei denn, er hat einen wichtigen Grund dafür. 

Ein wichtiger Grund kann  beispielsweise vorliegen, wenn Reparaturen nötig werden, Zählerstände abzulesen sind oder der begründete Verdacht besteht, dass der Mieter gegen den Mietvertrag verstößt (etwa: Untervermietung ohne Genehmigung).

Auch wenn der Vermieter die Wohnung betreten darf, muss er dieses Recht "schonend ausüben" - also vorher ankündigen, so selten wie möglich die Wohnung betreten und dabei die Störungen auf ein Mindestmaß reduzieren.

 

Ja, das geht - und bestimmten, rechtlichen Voraussetzungen. Er muss das jedoch lange genug vorher ankündigen, begründen und er benötigt Ihre Zustimmung! 

Sie müssen der Mieterhöhung zustimmen, wenn das entsprechende Verlangen des Vermieters rechtmäßig ist. Das ist nur dann der Fall, wenn er die Mieterhöhung rechtzeitig und ordnungsgemäß begründet und er bestimmte Regeln einhält, etwa, dass die Miete binnen dreier Jahre um höchstens 20 % steigen darf. 

Stimmen Sie nicht zu, obwohl das Verlangen des Vermieters gerechtfertigt ist, wird er Ihre Zustimmung gegebenenfalls einklagen.

Eine rechtswidrige Mieterhöhung erkennt man an zu kurzen Zustimmungsfristen, fehlenden Begründungen oder auch einer überhöhten, neuen Miete. Im Einzelfall empfiehlt es sich, die Mieterhöhung durch einen Anwalt prüfen zu lassen - denn wenn Sie zustimmen, ist das nicht mehr umkehrbar, selbst wenn der Vermieter Fehler gemacht hat und Sie eigentlich weniger hätten zahlen müssen!

Wie Sie an den recht allgemeinen Antworten schon ablesen können: Gerade im Mietrecht steckt der Teufel im Detail. Ohne also selbst die Schreiben gelesen zu haben, die Ihnen Kopfzerbrechen bereiten, kann es kaum hilfreiche Antworten geben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen daher gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Ihre Frage war nicht dabei? Gerne können wir einen Termin ausmachen, um zu Ihrer Fragestellung oder Ihr Problem ein individuelles Gespräch zu führen!

Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Informationen zum Mietrecht. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten.

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Weitere Interessensschwerpunkte

Natürlich kann ich nicht alle Rechtsgebiete vorstellen, in denen ich aktiv bin und mich wohlfühle. Sie dürfen mich jederzeit mit rechtlichen Fragestellungen und Problemen kontaktieren, auch wenn Sie hierzu auf diesen Seiten nichts finden – wenn ich glaube, Sie nicht beraten und vertreten zu können, werde ich das in aller Offenheit mitteilen, bevor Kosten angefallen sind!

Betreuungsrecht

Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es ist uns jedoch so wichtig, dass es eine eigene Kategorie füllt. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wie Menschen geholfen werden kann, die wegen Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen. Das Betreuungsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten von gesetzlichen Betreuern, insbesondere deren Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen damit, was mit dem Eigentum eines Verstorbenen nach dessen Tod passieren soll. Dabei bietet es sowohl Möglichkeiten, vor dem Tod seine Wünsche festzulegen, als auch Methoden, herauszufinden, was der Verstorbene mit diesen Wünschen meinte. Außerdem legt es regeln fest, wie diese Wünsche durchgesetzt werden können. 

Medienrecht

Das Medienrecht ist ein besonders weit gefasstes Medienrecht: In unterschiedlichen Gesetzen werden Regelungen zum Kunst- und Urheberrecht, dem Presserecht, der Telekommunikation und dem Internetrecht gefasst. Außerdem findet sich hier noch das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (NetzDG), einem persönlichen Herzensthema.