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Wird vor dem Zivilgericht gestritten, geht es meistens darum, dass eine Partei Geld oder Gegenstände von der anderen Partei verlangen möchte. Ist beispielsweise bei einem Vertrag etwas schiefgegangen, fragt man sich schnell: Wer ersetzt mir den entstandenen Schaden? Genau diese Frage wird mit Schadensersatz und Schmerzensgeld beantwortet.

Häufig gefragt:

Schadensersatz soll das ersetzen, was ein anderer zerstört hat, als hätte es diese Handlung nie gegeben. War beispielsweise mein Auto bei einem Verkehrsunfall 5.000 € wert und der Unfallgegner hat den Unfall verursacht, wird er mir diese 5.000 € ersetzen müssen. Dasselbe gilt für die Behandlungskosten, wenn ich bei diesem Unfall noch eine Verletzung erlitten habe. 

Schmerzensgeld gleicht das aus, was ich erleiden musste, aber eigentlich gar nicht beziffern kann. Habe ich infolge des Unfalls Schmerzen, kann ich dafür eine Entschädigung verlangen - zusätzlich zum Schadensersatz!

Selbstverständlich ist ein Verkehrsunfall nur ein Beispiel. Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen können in allen denkbaren Konstellationen auftreten, sowohl zusammen, als auch getrennt voneinander. 

Verursacht mir jemand Kosten, muss ich diese Kosten auch belegen. Wenn es einen Anspruch auf Schadensersatz gibt, erhalte ich die se Kosten zurück. Am Beispiel eines Autounfalls reicht das von Reparaturkosten der Kfz-Werkstatt über die zerbrochene Brille bis hin zu den erhöhten Prämien, die ich künftig meiner Kfz-Versicherung zahlen muss sowie dem Wertverlust des Autos, weil es sich dabei künftig um einen Unfallwagen handelt.

Schmerzensgeld soll immer im Verhältnis zu den erlittenen Schmerzen stehen. Dabei sind übrigens auch psychische Leiden gemeint, wenn diese durch jemand anderen verursacht wurden und ein Anspruch besteht.

Da Schmerz und Leid subjektiv sind, hat man begonnen, Entscheidungen über die Höhe von Schmerzensgeldern im sogenannten Schmerzensgeldkatalog zu sammeln, bei dem man gewissermaßen nachschlagen kann. Er ist nicht verbindlich, aber kann zumindest einen Anhaltspunkt dafür bieten, was in vergleichbaren Fällen von anderen Gerichten ausgeurteilt wurde.

Das sehr weite Feld von Schadensersatz und Schmerzensgeld lässt sich schlecht in wenigen Fragen unterbringen. Wenn Sie glauben, dass Ihnen möglicherweise ein solcher Anspruch zusteht, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin! Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und ich prüfe für Sie, ob dieser Anspruch durchgesetzt werden sollte. 

Ihre Frage war nicht dabei? Gerne können wir einen Termin ausmachen, um zu Ihrer Fragestellung oder Ihr Problem ein individuelles Gespräch zu führen!

Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Informationen zu den Themen „Schadensersatz und Schmerzensgeld“. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten.

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Natürlich kann ich nicht alle Rechtsgebiete vorstellen, in denen ich aktiv bin und mich wohlfühle. Sie dürfen mich jederzeit mit rechtlichen Fragestellungen und Problemen kontaktieren, auch wenn Sie hierzu auf diesen Seiten nichts finden – wenn ich glaube, Sie nicht beraten und vertreten zu können, werde ich das in aller Offenheit mitteilen, bevor Kosten angefallen sind!

Betreuungsrecht

Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es ist uns jedoch so wichtig, dass es eine eigene Kategorie füllt. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wie Menschen geholfen werden kann, die wegen Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen. Das Betreuungsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten von gesetzlichen Betreuern, insbesondere deren Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen damit, was mit dem Eigentum eines Verstorbenen nach dessen Tod passieren soll. Dabei bietet es sowohl Möglichkeiten, vor dem Tod seine Wünsche festzulegen, als auch Methoden, herauszufinden, was der Verstorbene mit diesen Wünschen meinte. Außerdem legt es regeln fest, wie diese Wünsche durchgesetzt werden können. 

Medienrecht

Das Medienrecht ist ein besonders weit gefasstes Medienrecht: In unterschiedlichen Gesetzen werden Regelungen zum Kunst- und Urheberrecht, dem Presserecht, der Telekommunikation und dem Internetrecht gefasst. Außerdem findet sich hier noch das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (NetzDG), einem persönlichen Herzensthema.