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Das Eherecht regelt Formalien wie den Ehenamen, praktische Fragen wie den Familienunterhalt und die Haushaltsführung sowie finanzielle Folgen wie das eheliche Güterrecht. 

Häufig gefragt:

Ob Sie einen Ehevertrag benötigen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab:

  • Wie ist die Verdienstsituation des Paares?
  • Geht ein Partner wirtschaftliche Risiken ein, beispielsweise durch Selbstständigkeit?
  • Gibt es gemeinsame Kinder?

Oft werden Eheverträge für "unromantisch" gehalten. Dabei ist es nur vernünftig, frühzeitig zu regeln, was passiert, wenn eine Ehe scheitert. Dabei wird der Ehevertrag nicht in Erwartung der Scheidung getroffen, sondern um auf Augenhöhe zu regeln, was niemals eintreten soll.

Anwaltliche Hilfe ist dabei in der Regel nur dann erforderlich, wenn große Einkommens- und Vermögensunterschiede bestehen, Besonderheiten wie etwa eine eigene Firma eines Partners oder wenn spezielle Fragen zu den Folgen einer Scheidung bezüglich gemeinsamer Kinder zu klären sind. 

Andernfalls verweise ich persönlich in aller Regel an einen Notar:

Er berät, wenn auch neutral - und Sie benötigen ihn ohnehin, nämlich zur Beurkundung des Ehevertrags. In vielen, wenn auch nicht allen Fällen, reicht dies nach meiner Auffassung aus.

Ja, das geht. Einen Ehevertrag können Sie in Erwartung einer Ehe und danach weiterhin bis zur Scheidung schließen. In der Trennungsphase heißen die vergleichbaren Regelungen dann allerdings "Scheidungsfolgenvereinbarung". Es kann durchaus sinnvoll sein, nach einigen Ehejahren auf Veränderungen zu reagieren und gemeinsam einen Ehevertrag einzugehen. 

Beim Zugewinnausgleich wird geschaut, was die Ehepartnerinnen oder Ehepartner
a) zu Beginn und
b) zum Ende der Ehe
haben bzw. hatten. Hat ein Partner während der Ehezeit mehr dazu bekommen als der andere, geht man davon aus, dass er das nur wegen der Ehe geschafft hat. Deshalb gibt er die Hälfte von dem ab, was er mehr dazubekommen hat als der andere.

Beim Zugewinnausgleich wird geschaut, was die Ehepartnerinnen oder Ehepartner
a) zu Beginn und
b) zum Ende der Ehe
haben bzw. hatten. Hat ein Partner während der Ehezeit mehr dazu bekommen als der andere, geht man davon aus, dass er das nur wegen der Ehe geschafft hat. Deshalb gibt er die Hälfte von dem ab, was er mehr dazubekommen hat als der andere.

Während der Ehe erarbeiten sich die Ehepartner oft Ansprüche auf Renten. Es kann vorkommen, dass sich ein Ehepartner während der Ehe höhere Ansprüche erarbeitet. In solchen Fällen geht man davon aus, dass er das nur wegen der Ehe geschafft hat. Deshalb gibt er die Hälfte von dem ab, was er mehr dazubekommen hat als der andere.

Ja, dafür gibt es Eheverträge oder auch die sogenannte “Scheidungsfolgenvereinbarung”. Der Versorgungsausgleich findet dann statt, wenn kein solcher Vertrag geschlossen wurde. Im Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann man den Versorungsausgleich ausschließen oder verändern. Dafür ist ein Notar erforderlich.

Wirtschaftliche Erwägungen sollten nach meiner Auffassung zwar nicht der Grund sein, eine Ehe einzugehen. Trotzdem spielen sie in der Gestaltung der Ehe eine große Rolle, denn gerade finanzielle Fragen können zu Streitigkeiten unter Eheleuten führen. Äußert man frühzeitig seine Vorstellungen und prüft, ob der Partner damit übereinstimmt, kann hier viel Leid verhindert werden.

Ihre Frage war nicht dabei? Gerne können wir einen Termin ausmachen, um zu Ihrer Fragestellung oder Ihr Problem ein individuelles Gespräch zu führen!

Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Informationen zum Eherecht. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten.

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Betreuungsrecht

Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es ist uns jedoch so wichtig, dass es eine eigene Kategorie füllt. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wie Menschen geholfen werden kann, die wegen Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen. Das Betreuungsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten von gesetzlichen Betreuern, insbesondere deren Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen damit, was mit dem Eigentum eines Verstorbenen nach dessen Tod passieren soll. Dabei bietet es sowohl Möglichkeiten, vor dem Tod seine Wünsche festzulegen, als auch Methoden, herauszufinden, was der Verstorbene mit diesen Wünschen meinte. Außerdem legt es regeln fest, wie diese Wünsche durchgesetzt werden können. 

Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht meint die Fälle, in denen Bürger miteinander in rechtlichen Konflikten stehen. Ansprüche stammen dabei aus Verträgen oder speziellen gesetzlichen Regelungen. Allgemeines Zivilrecht betrifft oft die Probleme, die einem gerade im Alltag begegnen und besonders aus der Ruhe bringen.