Hauptstraße 16, 67269 Grünstadt

Presserecht

Die Presse, teilweise als „Vierte Staatsgewalt“ bezeichnet, hat mehrere Funktionen:

Die Öffentlichkeit soll über relevante (und, wie wir alle wissen: offenbar auch über irrelevante) Ereignisse zuverlässig informiert werden. Sie soll die Meinungsbildung in der Bevölkerung fördern, aber nicht vorwegnehmen. Diskussionen sollen gestärkt werden und neben Bildungsaspekte tritt auch die Unterhaltung. Grund genug, bei solchen Aufgaben auch regulierend einzugreifen!

 

Häufig gefragt:

In der Regel: Nein.

Vor allem Privatpersonen genießen einen allgemeinen Schutz vor Presseanfragen; ihr Leben ist in der Regel besonders geschützt, da es kein übergeordnetes Interesse daran gibt, darüber zu berichten.

Anders ist es bei sogenannten "Personen des öffentlichen Lebens", die beispielsweise auch in der Öffentlichkeit fotografiert werden dürfen. Auch sie kann aber erst einmal niemand dazu zwingen, mit der Presse zu sprechen.

Auskunftsansprüche hat die Presse jedoch gegenüber Behörden: Solange keine als geheim klassifizierten Informationen betroffen sind, ermöglicht es beispielsweise das Informationsfreiheitsgesetz, Einblick auch in Vorgänge und Unterlagen zu erhalten, die der Öffentlichkeit sonst zumindest nicht bekannt wären. 

Wird jemand durch negative Berichterstattung betroffen, ist das immer unangenehm. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass der Vorgang rechtswidrig sein muss.

Es gibt insbesondere einen Unterschied zwischen einer sachlich gerechtfertigten Kritik gegenüber Politikern oder sonstigen Personen des öffentlichen Lebens und der sogenannten "Schmähkritik", die nur das Ziel hat, jemanden "schlecht zu machen". Letzteres muss man sich meist nicht bieten lassen. Vor allem aber wenn Unwahrheiten im Spiel sind, kann ein "Gegendarstellungsanspruch" bestehen. Das bedeutet, dass dieselbe Zeitung, die die Unwahrheit zuvor verbreitet hat, gezwungen werden kann, die eigene Aussage dazu im vergleichbaren Umfang zu veröffentlichen wie zuvor die Unwahrheiten. 

Kurz gesagt: Ja.

Pressevertreter erhalten Informationen oftmals vorab, sie dürfen manchmal auch auf eine Art und Weise handeln, die bei Privatleuten eine Straftat wären.  Ein Beispiel dafür ist, dass es der Presse teilweise erlaubt ist, zu bestimmten Zwecken auch Symbole verfassungswidriger Organisationen zu zeigen. Für Privatpersonen ist das eine Straftat!  Das ist auch gewollt: Pressevertreter sollen zeitnah und objektiv berichten können, sie sollen auch bilden.

Viele Menschen sind sich übrigens eines Problems hieran nicht bewusst: 

Zeigt ein Presseartikel beispielsweise ein verbotenes Symbol und teilt diesen Artikel in sozialen Medien, ist das (möglicherweise) legal. Teilt eine Privatperson diesen Beitrag innerhalb der sozialen Medien und zeigt sich damit das verbotene Symbol auch beispielsweise in der eigenen Facebook-Timeline, ist das wieder eine Straftat!

Für manche Personen mag die gedruckte Zeitung ausgedient haben – aber selbst wenn das bereits für alle Menschen der Fall wäre, wird das Presserecht aktueller denn je. Denn genau das ist auch die Folge einer Verlagerung von Informationen vom Papier in moderne Medien: Es gibt ungeklärte, spannende Rechtsfragen zu beantworten.

Ihre Frage war nicht dabei? Gerne können wir einen Termin ausmachen, um zu Ihrer Fragestellung oder Ihr Problem ein individuelles Gespräch zu führen!

 

Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Informationen zum Presserecht. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten.

 

Direkte Anfrage

Weitere Interessensschwerpunkte

Natürlich kann ich nicht alle Rechtsgebiete vorstellen, in denen ich aktiv bin und mich wohlfühle. Sie dürfen mich jederzeit mit rechtlichen Fragestellungen und Problemen kontaktieren, auch wenn Sie hierzu auf diesen Seiten nichts finden – wenn ich glaube, Sie nicht beraten und vertreten zu können, werde ich das in aller Offenheit mitteilen, bevor Kosten angefallen sind!

Betreuungsrecht

Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es ist uns jedoch so wichtig, dass es eine eigene Kategorie füllt. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wie Menschen geholfen werden kann, die wegen Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen. Das Betreuungsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten von gesetzlichen Betreuern, insbesondere deren Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen damit, was mit dem Eigentum eines Verstorbenen nach dessen Tod passieren soll. Dabei bietet es sowohl Möglichkeiten, vor dem Tod seine Wünsche festzulegen, als auch Methoden, herauszufinden, was der Verstorbene mit diesen Wünschen meinte. Außerdem legt es regeln fest, wie diese Wünsche durchgesetzt werden können. 

Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht meint die Fälle, in denen Bürger miteinander in rechtlichen Konflikten stehen. Ansprüche stammen dabei aus Verträgen oder speziellen gesetzlichen Regelungen. Allgemeines Zivilrecht betrifft oft die Probleme, die einem gerade im Alltag begegnen und besonders aus der Ruhe bringen.