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Kaufrecht & Kaufverträge

Annähernd jeder Mensch wird in seinem Leben Verträge schließen – meist sind das Kaufverträge. Bereits beim Lebensmitteleinkauf entstehen Vertragsverhältnisse zwischen Käufern und Verkäufern, auch wenn das nicht immer allen Beteiligten auch bewusst ist. Das ist meistens kein Problem. Manchmal gibt es aber Streit darüber, was der andere Vertragspartner hätten tun (oder lassen?) sollen. In solchen Fällen ist es wichtig, sich rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, um den Schaden nicht zu vergrößern.

Häufig gefragt:

Nein, die allermeisten Kaufverträge können mündliche geschlossen werden; die wohl bekannteste Ausnahme stellt der Grundstückskauf dar. Es wäre aber auch äußerst nervig, den Kaufvertrag beim Bäcker über eine Brezel schriftlich aufsetzen und unterschreiben zu müssen, oder?

Es gilt der Grundsatz, dass, wer eine Forderung stellt, ihr Bestehen auch beweisen muss. Das bedeutet: Möchte jemand Geld von Ihnen haben, muss er beweisen, dass es ihm auch zusteht!

Anwälte können im Zweifel prüfen, ob der Anspruch tatsächlich besteht - und ob er bewiesen werden kann.

Manchmal schließen wir Verträge ab, ohne das zu merken (Stichwort "Abofalle"). Dafür gibt es das Instrument der "Anfechtung", die Sie unverzüglich - also sofort, wenn Sie merken, dass Sie doch einen Vertrag geschlossen haben könnten - gegenüber dem Vertragspartner erklären müssen.

In unserem Alltag ist ein Vertrag schnell geschlossen und die allermeisten werden reibungslos erfüllt und sind damit „beendet“. Wenn aber etwas schief geht, ist das für beide Seiten ärgerlich – doch mit einer unüberlegten Reaktion kann man den Schaden schnell vergrößern. Dann ist es gut, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu wissen, der aus der Situation wieder heraushilft.

Ihre Frage war nicht dabei? Gerne können wir einen Termin ausmachen, um zu Ihrer Fragestellung oder Ihr Problem ein individuelles Gespräch zu führen!

Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Informationen zu Kaufrecht und Kaufverträgen. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten.

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Weitere Interessensschwerpunkte

Natürlich kann ich nicht alle Rechtsgebiete vorstellen, in denen ich aktiv bin und mich wohlfühle. Sie dürfen mich jederzeit mit rechtlichen Fragestellungen und Problemen kontaktieren, auch wenn Sie hierzu auf diesen Seiten nichts finden – wenn ich glaube, Sie nicht beraten und vertreten zu können, werde ich das in aller Offenheit mitteilen, bevor Kosten angefallen sind!

Betreuungsrecht

Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es ist uns jedoch so wichtig, dass es eine eigene Kategorie füllt. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wie Menschen geholfen werden kann, die wegen Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen. Das Betreuungsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten von gesetzlichen Betreuern, insbesondere deren Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen damit, was mit dem Eigentum eines Verstorbenen nach dessen Tod passieren soll. Dabei bietet es sowohl Möglichkeiten, vor dem Tod seine Wünsche festzulegen, als auch Methoden, herauszufinden, was der Verstorbene mit diesen Wünschen meinte. Außerdem legt es regeln fest, wie diese Wünsche durchgesetzt werden können. 

Medienrecht

Das Medienrecht ist ein besonders weit gefasstes Medienrecht: In unterschiedlichen Gesetzen werden Regelungen zum Kunst- und Urheberrecht, dem Presserecht, der Telekommunikation und dem Internetrecht gefasst. Außerdem findet sich hier noch das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (NetzDG), einem persönlichen Herzensthema.