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Pflichtteil

„ICH ENTERBE DICH GLEICH!“ – hat das schonmal jemand gehört? Vielleicht auch in einem – vermeintlich – scherzhaften Gespräch? Oder tatsächlich, vielleicht infolge eines Streits?

Aber die Frage ist doch: Geht das eigentlich? Kann man eine Person vollständig enterben?

Gleich vorweg: Die Antwort ist „Ja“. Aber nur, wenn man die Begriffe genau auseinanderhält. Denn Erbe, das ist etwas anderes als der Pflichtteil und als Erbe ausschließen kann man im Grunde jeden. Das bedeutet aber nicht, dass die enterbte Person nichts zu bekommen hätte.

Häufig gefragt:

Manchmal wird man nicht Erbe, hat aber dafür einen Anspruch auf den sogenannten "Pflichtteil". Das ist ein Anspruch auf die Hälfte dessen, was man normalerweise geerbt hätte. 

Sie müssen Ihren Pflichtteil von den Erben einfordern - und zwar bereits ausgerechnet! Dafür müssen Sie erst einmal wissen, wie groß die Erbmasse überhaupt ist. Anders als Ihr Erbe gehört Ihnen der Pflichtteil nicht automatisch nach dem Tod des Erblassers.

Ja, das geht - wenn auch nur unter sehr engen Voraussetzungen. 

Dazu habe ich eine passende Entscheidung für Sie aufbereitet, denn dieses Thema ist tatsächlich etwas komplizierter. Beim Pflichtteilsentzug empfehle ich aber generell, einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um sichergehen zu können, dass der eigene Wunsch auch erfüllbar ist.

Die allermeisten Menschen werden am Erbe ihrer Eltern beteiligt. Funktioniert das einmal nicht reibungslos, können Anwälte dabei helfen, das Pflichtteilsrecht durchzusetzen (oder auch: es zu verhindern!). 

Ihre Frage war nicht dabei? Gerne können wir einen Termin ausmachen, um zu Ihrer Fragestellung oder Ihr Problem ein individuelles Gespräch zu führen!

Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeiner Informationen zum Thema Pflichtteil. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten.

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Weitere Interessensschwerpunkte

Natürlich kann ich nicht alle Rechtsgebiete vorstellen, in denen ich aktiv bin und mich wohlfühle. Sie dürfen mich jederzeit mit rechtlichen Fragestellungen und Problemen kontaktieren, auch wenn Sie hierzu auf diesen Seiten nichts finden – wenn ich glaube, Sie nicht beraten und vertreten zu können, werde ich das in aller Offenheit mitteilen, bevor Kosten angefallen sind!

Betreuungsrecht

Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es ist uns jedoch so wichtig, dass es eine eigene Kategorie füllt. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wie Menschen geholfen werden kann, die wegen Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen. Das Betreuungsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten von gesetzlichen Betreuern, insbesondere deren Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechte und Pflichten von Verwandten untereinander. Es lässt sich in die Teilgebiete Eherecht, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Umgangsrecht und Betreuungsrecht unterteilen. Es folgt eigenen Verfahrensregeln, die es ermöglichen, besser Rücksicht auf die besonders sensiblen Themen zu nehmen, über die man im Familienrecht zu streiten hat. Das Familienrecht setzt sich aber auch besonders viel mit Möglichkeiten auseinander, Streit zu verhindern.

Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht meint die Fälle, in denen Bürger miteinander in rechtlichen Konflikten stehen. Ansprüche stammen dabei aus Verträgen oder speziellen gesetzlichen Regelungen. Allgemeines Zivilrecht betrifft oft die Probleme, die einem gerade im Alltag begegnen und besonders aus der Ruhe bringen.