Kontakt:
Jochen Winter
Hauptstraße 16
67269 Grünstadt

Telefon: 06359 – 85 955

E-Mail: i m p r e s s u m ( a t ) k a n z l e i – w i n t e r . c o m

Rechtsform:
Einzelanwalt in Bürogemeinschaft

Das bedeutet, dass die Rechtsanwälte sich die Büroräume und -ausstattung teilen. Sie sind im Übrigen jedoch rechtlich und wirtschaftlich getrennt.

Vertretungsberechtigter:
Jochen Winter

Zuständige Aufsichtsbehörde
Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Landauer Straße 17
66482 Zweibrücken

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwalt. Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Rechtsanwälte unterliegen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO), dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG), den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) sowie dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (EuRAG). Diese und weitere berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de/) unter „Berufsrecht“.

Umsatzsteuer-ID:
DE349395429

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung:
Rechtsanwälte sind gemäß § 51 BRAO verpflichtet, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von zumindest 250.000 € abzuschließen.

Rechtsanwalt Jochen Winter führt diese Versicherung bei:
Markel Insurance SE
Sophienstr. 26
80333 München

Räumlicher Geltungsbereich:
weltweit

Verantwortlicher i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV für die journalistisch-redaktionellen Inhalte:
Jochen Winter

Hinweis gem. ODR-Verordnung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden.

Hinweis gem. § 36 VSBG:
Rechtsanwalt Jochen Winter wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

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