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Sozialrecht

Der Begriff „Sozialrecht“ hat für viele einen negativen Klang. Sei es aufgrund eigener Erfahrungen, aufgrund von Vorurteilen oder einfach, weil es bei vielen Menschen Mitleid auszulösen scheint. 

Dabei ist das Sozialrecht in Deutschland, wenn auch nicht perfekt, doch eine großartige Errungenschaft: In gleich dreizehn (!) Gesetzbüchern wird genau festgelegt, wie man nicht einfach Menschen am Leben, sondern sie in der Mitte unserer Gesellschaft hält. Von Arbeitssuchenden über Eltern bis hin zu Erwerbsunfähigen, von Gesunden über Kranke bis hin zu Rentnern gibt es für jeden Menschen eine Absicherung, die dazu beitragen soll, dass Menschen aufgefangen werden. 

Häufig gefragt:

Bitte wenden Sie sich an die letzte Krankenversicherung, bei der Sie Mitglied waren und teilen dort mit, dass Sie wieder krankenversichert sein möchten. 

Wichtig zu wissen: Es gibt den sogenannten "Kontrahierungszwang" - Krankenversicherungen müssen mit Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Versicherung anbieten. Das trifft eben stets die letzte Versicherung, bei der man Mitglied war. 

War man noch nie krankenversichert, richtet sich die zuständige Krankenkasse - gesetzlich oder privat - nach dem jeweiligen Beruf.

Dass man beim Wiedereintritt in die Krankenkasse Beiträge nachzahlen muss, ist zwar unangenehm - noch unangenehmer ist jedoch, ohne Versicherung krank zu werden!

Kindergeld gibt es für alle Kinder bis 18 Jahre. Ab dem 18. Geburtstag gibt es Kindergeld nur noch dann, wenn das Kind arbeitslos ist (und beim Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet ist!). Bis zum 25. Geburtstag gibt es Kindergeld, wenn das Kind eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, keinen Platz dafür finden kann oder bestimmte Freiwilligendienste ableistet (etwa: das Freiwillige soziale Jahr).

Lebenslang wird Kindergeld übrigens nur bezahlt, wenn das Kind eine amtlich festgestellte Behinderung hat, diese Behinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist und sie auch Ursache dafür ist, dass das Kind den eigenen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kann.

Jedes ausgeklügelte System hat einen Nachteil – beim Sozialrecht, dass manche Berechnungen sehr kompliziert sind und auch nicht alle Bescheide immer auf den ersten Blick verständlich sind. Manchmal benötigt man dabei ein zweites Augenpaar – um sicherzustellen, dass man die Mittel, die einem zustehen, auch wirklich ausgeschöpft hat.

Ihre Frage war nicht dabei? Gerne können wir einen Termin ausmachen, um zu Ihrer Fragestellung oder Ihr Problem ein individuelles Gespräch zu führen!

Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Informationen zum Sozialrecht. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten.

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Weitere Interessensschwerpunkte

Natürlich kann ich nicht alle Rechtsgebiete vorstellen, in denen ich aktiv bin und mich wohlfühle. Sie dürfen mich jederzeit mit rechtlichen Fragestellungen und Problemen kontaktieren, auch wenn Sie hierzu auf diesen Seiten nichts finden – wenn ich glaube, Sie nicht beraten und vertreten zu können, werde ich das in aller Offenheit mitteilen, bevor Kosten angefallen sind!

Betreuungsrecht

Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es ist uns jedoch so wichtig, dass es eine eigene Kategorie füllt. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wie Menschen geholfen werden kann, die wegen Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen. Das Betreuungsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten von gesetzlichen Betreuern, insbesondere deren Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen damit, was mit dem Eigentum eines Verstorbenen nach dessen Tod passieren soll. Dabei bietet es sowohl Möglichkeiten, vor dem Tod seine Wünsche festzulegen, als auch Methoden, herauszufinden, was der Verstorbene mit diesen Wünschen meinte. Außerdem legt es regeln fest, wie diese Wünsche durchgesetzt werden können. 

Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht meint die Fälle, in denen Bürger miteinander in rechtlichen Konflikten stehen. Ansprüche stammen dabei aus Verträgen oder speziellen gesetzlichen Regelungen. Allgemeines Zivilrecht betrifft oft die Probleme, die einem gerade im Alltag begegnen und besonders aus der Ruhe bringen.