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Vorsorge

In Betreuungsangelegenheiten kommt oft die Frage auf, ob man das nicht hätte verhindern können: Eine fremde Person, die sich nun um höchst private Angelegenheiten für Betroffene kümmert. Es ist natürlich eine große Errungenschaft, mit dem Betreuungsrecht dafür zu sorgen, dass niemand hilflos sich selbst überlassen wird, doch es gibt auch einen Weg, Betreuungen – meistens – zu verhindern. Es ist nämlich möglich, Vorsorge zu betreiben!

Häufig gefragt:

Ja, das geht:
mit einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, was passieren soll, wenn Sie im täglichen Leben Unterstützung benötigen. Sie können auch bestimmen, von wem diese Unterstützung kommen soll oder sogar, wer diese unterstützende Person kontrollieren soll. Sie können auch Personen bestimmen, die auf gar keinen Fall diese Unterstützung leisten dürfen.
Haben Sie eine solche Vorsorgevollmacht wirksam eingerichtet, wird keine Betreuung angeordnet. Die Ausnahme ist – neben einer unwirksamen Vorsorgevollmacht – dass die Person, die Sie bevollmächtigt haben, Ihrer Aufgabe nicht nachkommen kann oder will und Sie keinen Ersatz bestimmt haben.

Bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht unterstütze ich Sie gerne. Sie können eine Vorsorgevollmacht aber auch selbst erstellen. Eine Vorlage bietet dafür das Bundesjustizministerium.

Es gibt Umstände, die dazu führen, dass Ihre Vorsorgevollmacht notariell erstellt werden sollte. Zum Beispiel wenn

• Ihr Bevollmächtigter Grundstücksgeschäfte abwickeln können soll;
• Ihr Bevollmächtigter bestimmte Geschäfte abwickeln soll, für die – wie bei Grundstücksgeschäften – eine besondere Form erforderlich ist;
• Ihr Bevollmächtigter Kredite in Ihrem Namen aufnehmen können soll;
• Ihr Bevollmächtigter in Ihrem Namen Erbausschlagungen erklären können soll;
• Ihr Bevollmächtigter gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten für Sie regeln soll;
• Sie in einem Alter oder einem geistigen bzw. körperlichen Zustand sind, in dem Sie möglicherweise nicht mehr voll geschäftsfähig sind oder zumindest die Gefahr besteht, dass jemand das über Sie behauptet.

Sollten Sie eine Beratung von mir wünschen, prüfen wir gemeinsam, ob Sie einen Notar benötigen. Sie können eine Vorsorgevollmacht aber auch selbst erstellen. Eine Vorlage bietet dafür das Bundesjustizministerium.

Eine Hinterlegung beim “Zentralen Vorsorgeregister” hilft bei Notfällen, schnell herauszufinden ob eine solche Vorsorgevollmacht existiert. Schaltet zum Beispiel das Krankenhaus, in dem Sie eingeliefert werden, das Betreuungsgericht ein weil keine Verwandten bekannt oder erreichbar sind, kann das Betreuungsgericht dort prüfen, ob eine Vorsorgevollmacht registriert ist, wer Bevollmächtigter ist – und wo sie aufbewahrt wird.

Neben Notaren ist es auch Rechtsanwälten und anderen Betreuern gestattet, Vorsorgevollmachten auf diese Weise für ihre Klienten zu hinterlegen. Auch Sie als Privatperson können die Registrierung ohne anwaltliche oder notarielle Beratung selbst erledigen!

Eine Patientenverfügung betrifft meiner persönlichen Auffassung nach nicht mein Fachgebiet. In ihr werden eher medizinische als juristische Fragen geklärt. Man kann eine Patientenverfügung mit Textbausteinen des Bundesjustizministeriums selbst erstellen. Ich kann aber nicht prüfen, ob die getroffenen Regelungen in Ihrem speziellen Fall medizinisch sinnvoll (oder auch nur möglich) sind. Daher verweise ich an dieser Stelle auf ärztliche Beratung, etwa durch den Hausarzt. Genau wie beim Anwalt oder beim Notar fallen hierfür meist Kosten an, die Sie vorher erfragen sollten. Manchmal übernehmen aber Rechtsschutzversicherungen die Kosten dafür.

Sollten Sie eine ärztlich unterzeichnete Patientenverfügung haben und beim “Zentralen Vorsorgeregister” registrieren lassen, helfe ich dabei natürlich gerne. Das lässt sich auch gut mit der Registrierung einer Vorsorgevollmacht kombinieren. Ich muss aber darauf hinweisen, dass die Registrierung nicht dazu führt, dass ein Arzt sofort weiß, was Sie wünschen oder nicht wünschen. Es ist so, dass ein Richter nur prüfen kann, ob eine Patientenverfügung registriert ist oder nicht (und ob ein Bevollmächtigter existiert bzw. wie er erreichbar ist). Welche Wünsche Sie in welchen konkreten Situationen haben, wird dort nicht registriert.

Wie Sie sehen: Mit wenig Aufwand kann man verhindern, dass fremde Personen zum eigenen Betreuer werden, wenn man eine Vorsorgevollmacht erstellt. Selbstverständlich berate ich Sie hierzu gerne in einem individuellen Termin.

Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Informationen zu Vorsorgemöglichkeiten. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten.

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Weitere Interessensschwerpunkte

Natürlich kann ich nicht alle Rechtsgebiete vorstellen, in denen ich aktiv bin und mich wohlfühle. Sie dürfen mich jederzeit mit rechtlichen Fragestellungen und Problemen kontaktieren, auch wenn Sie hierzu auf diesen Seiten nichts finden – wenn ich glaube, Sie nicht beraten und vertreten zu können, werde ich das in aller Offenheit mitteilen, bevor Kosten angefallen sind!

Verwaltungsrecht

Während im Zivilrecht Bürger untereinander streiten, ist im Verwaltungsrecht zumindest eine Behörde beteiligt. Klassische, wenn auch unerfreuliche Beispiele dafür sind Abschleppkosten, Führerscheinangelegenheiten oder auch die Abrissverfügung bezüglich eines Hauses ohne Baugenehmigung. Kurz: Wenn eine Behörde Geld verlangt oder nicht bezahlen möchte, ist das meistens eine Frage des Verwaltungsrechts. 

Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen damit, was mit dem Eigentum eines Verstorbenen nach dessen Tod passieren soll. Dabei bietet es sowohl Möglichkeiten, vor dem Tod seine Wünsche festzulegen, als auch Methoden, herauszufinden, was der Verstorbene mit diesen Wünschen meinte. Außerdem legt es regeln fest, wie diese Wünsche durchgesetzt werden können. 

Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht meint die Fälle, in denen Bürger miteinander in rechtlichen Konflikten stehen. Ansprüche stammen dabei aus Verträgen oder speziellen gesetzlichen Regelungen. Allgemeines Zivilrecht betrifft oft die Probleme, die einem gerade im Alltag begegnen und besonders aus der Ruhe bringen.