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Unterhaltsrecht

Familie verpflichtet – so will es auch der Gesetzgeber. Daher sind wir manchmal bestimmten Mitmenschen zum Unterhalt verpflichtet. Ob und in welcher Höhe, darüber wird oft leidenschaftlich gestritten – obwohl Kinder für ihre Eltern inzwischen viel seltener einspringen müssen!

Häufig gefragt:

Wenn Sie über 100.000 € Jahresbruttoeinkommen erzielen und Ihre Eltern bedürftig sind: Ja. 

Es sei denn, es gilt eine der Ausnahmen, weil Sie etwa bereits für die Pflege Ihres Ehepartners aufkommen oder Ihre Eltern Sie misshandelt haben.

Ja, Eheleute schulden einander Unterhalt. 

Grundsätzlich: Ja.

Kindesunterhalt schulden alle Eltern. Lebt die Familie zusammen, funktioniert das meist automatisch; haben sich die Eltern getrennt, wird die Unterhaltspflicht geteilt:

In der Regel bietet ein Elternteil "Naturalunterhalt", bei ihm wohnt das Kind, erhält Essen, Kleidung, Versorgung. Der andere Elternteil mag zwar ein Umgangsrecht haben, aber das Kind hat dort nicht seinen Lebensmittelpunkt. Dieser Elternteil leistet den "Barunterhalt". Dafür gibt es eine Richtlinie, die "Düsseldorfer Tabelle", aus der sich die Höhe der geschuldeten Unterhaltszahlungen ergibt. 

Auch gegenüber volljährigen Kindern können sich Unterhaltspflichten ergeben: Während der Ausbildung bzw. des Studiums oder auch bei Pflegebedürftigkeit. Im letzten Fall gilt aber, wie umgekehrt auch bei der Zahlung von Kindern für ihre Eltern, dass der Unterhalt erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € geschuldet wird.

Übrigens: Wer sich einer Unterhaltspflicht entzieht, begeht sogar eine Straftat! Legitim ist es jedoch, zunächst – gerne mit anwaltlicher Hilfe – zu hinterfragen, ob man tatsächlich in der geforderten Höhe zur Zahlung verpflichtet ist. 

Ihre Frage war nicht dabei? Gerne können wir einen Termin ausmachen, um zu Ihrer Fragestellung oder Ihr Problem ein individuelles Gespräch zu führen!

Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Informationen zum Unterhaltsrecht. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten.

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Natürlich kann ich nicht alle Rechtsgebiete vorstellen, in denen ich aktiv bin und mich wohlfühle. Sie dürfen mich jederzeit mit rechtlichen Fragestellungen und Problemen kontaktieren, auch wenn Sie hierzu auf diesen Seiten nichts finden – wenn ich glaube, Sie nicht beraten und vertreten zu können, werde ich das in aller Offenheit mitteilen, bevor Kosten angefallen sind!

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Allgemeines Zivilrecht meint die Fälle, in denen Bürger miteinander in rechtlichen Konflikten stehen. Ansprüche stammen dabei aus Verträgen oder speziellen gesetzlichen Regelungen. Allgemeines Zivilrecht betrifft oft die Probleme, die einem gerade im Alltag begegnen und besonders aus der Ruhe bringen.