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Grundstücksgeschäfte

Grundstücksgeschäfte folgen besonderen Regeln, denn hier geht es um besonders hohe Werte und oftmals um die Existenz. Gerade bei solch wichtigen Fragen kann anwaltliche Beratung vor großen Fehlern bewahren. Übrigens: Die Frage, ob man ein bestimmtes Bauvorhaben umsetzen kann, ist damit nicht gemeint – denn das ist eine Frage des Verwaltungsrechts.

Häufig gefragt:

Viele Menschen sind verwirrt, wenn sie ein Haus kaufen möchten und beim Anwalt dann vom Grundstück die Rede ist. Das liegt daran, dass im Gesetz - nämlich in § 94 BGB  - festgelegt ist, dass ein Haus zu dem Grundstück gehört, auf dem es gebaut ist. Das gleiche gilt für alles andere, was fest mit dem Boden des jeweiligen Grundstücks verbunden ist - beispielsweise ausgesäter Samen auf einem Acker.

Anders als beim Bäcker, bei dem man Verkäufern Geld hinhält und die Brötchentüte bereits auf dem Tresen liegt, gibt es bei Grundstückskäufen einige Voraussetzungen.

Das wichtigste ist, dass es immer einen schriftlichen Kaufvertrag gibt. Dieser Kaufvertrag muss außerdem, so steht es in § 311b BGB, "notariell beurkundet" werden. 

Bei der notariellen Beurkundung müssen sich die Vertragsparteien ausweisen (es sei denn, sie sind dem Notar persönlich bekannt). Außerdem wird der Notar nachvollziehen, ob dem Verkäufer das Grundstück wirklich gehört. Im Beurkundungstermin wird dann der vorher ausgearbeitete Kaufvertrag von den Vertragsparteien vor dem Notar unterschrieben. Der Notar "beurkundet" diese Unterschriften - er ist gewissermaßen Zeuge des Kaufvertrags.

Anwälte können bei Grundstückskäufen helfen, indem sie eine Vertragspartei dazu beraten, welche Regelungen im Kaufvertrag für sie besonders günstig sind. Auch der Notar ist Jurist - aber seine Aufgabe ist nicht wie bei Anwälten, Interessen nur einer Partei zu vertreten. Stattdessen berät ein Notar neutral über bestimmte Aspekte eines Kaufvertrags, prüft aber nicht weitere Folgen. Beispielsweise bedenken manche Grundstückskäufer nicht, welche Pflichten sie als Grundstücksbesitzer treffen werden - und ob sie einige davon möglicherweise ausschließen können.

Die meisten Menschen werden selten oder gar nicht mit Grundstücksgeschäften zu tun haben. Daher ist es oftmals hilfreich, zunächst mit jemandem darüber sprechen zu können, der sich beruflich mit diesem Thema auseinandersetzt. 

Ihre Frage war nicht dabei? Gerne können wir einen Termin ausmachen, um zu Ihrer Fragestellung oder Ihr Problem ein individuelles Gespräch zu führen!

Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Informationen zu Grundstückskäufen. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten.

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Weitere Interessensschwerpunkte

Natürlich kann ich nicht alle Rechtsgebiete vorstellen, in denen ich aktiv bin und mich wohlfühle. Sie dürfen mich jederzeit mit rechtlichen Fragestellungen und Problemen kontaktieren, auch wenn Sie hierzu auf diesen Seiten nichts finden – wenn ich glaube, Sie nicht beraten und vertreten zu können, werde ich das in aller Offenheit mitteilen, bevor Kosten angefallen sind!

Betreuungsrecht

Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es ist uns jedoch so wichtig, dass es eine eigene Kategorie füllt. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wie Menschen geholfen werden kann, die wegen Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen. Das Betreuungsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten von gesetzlichen Betreuern, insbesondere deren Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen damit, was mit dem Eigentum eines Verstorbenen nach dessen Tod passieren soll. Dabei bietet es sowohl Möglichkeiten, vor dem Tod seine Wünsche festzulegen, als auch Methoden, herauszufinden, was der Verstorbene mit diesen Wünschen meinte. Außerdem legt es regeln fest, wie diese Wünsche durchgesetzt werden können. 

Medienrecht

Das Medienrecht ist ein besonders weit gefasstes Medienrecht: In unterschiedlichen Gesetzen werden Regelungen zum Kunst- und Urheberrecht, dem Presserecht, der Telekommunikation und dem Internetrecht gefasst. Außerdem findet sich hier noch das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (NetzDG), einem persönlichen Herzensthema.