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Testament

Mit einem Testament kann man die gesetzliche Erbfolge verändern oder ausschließen. Dafür gibt es einige Voraussetzungen, die ich im Folgenden kurz darstelle. Anders, als viele Menschen glauben, kann man auch völlig ohne Anwalt und Notar ein Testament errichten – allerdings mit dem Risiko, dass die eigenen Wünsche dann nicht (vollständig) beachtet werden können.

Häufig gefragt:

Das Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. 

Das bedeutet: Man kann es nicht am Computer schreiben, ausdrucken und unterschreiben. Dann wird der Erbfall später behandelt, als hätte es kein Testament gegeben!

Außerdem "sollen" Ort und Datum dazugeschrieben werden und im Idealfall unterschreibt man mit seinem vollen Namen.

Inhaltlich legt man im Testament fest, was wer im Fall des eigenen Todes erhalten soll. 

Ein Testament ist beispielsweise unwirksam, wenn

  • es nicht komplett handschriftlich erstellt und unterschrieben ist;
  • es nicht selbst erstellt wurde;
  • der Testierende testierunfähig (siehe unten) war;
  • der Testierende gar kein Testament mehr errichten konnte;
  • die Regelungen im Testament gegen Gesetze verstoßen.

Weitere Konstellationen sind denkbar; so wäre es beispielsweise auch unwirksam, im Testament zu bestimmen, dass ein anderer das Erbe nach dem Tod verteilen soll, ohne dabei zu erwähnen, wer genau was erhalten soll. 

Zunächst umgekehrt: Testierfähig ist in der Regel, wer mindestens 16 Jahre alt ist. 

Es gibt aber Erkrankungen, die im Einzelfall dazu führen, dass eine Person gar nicht mehr versteht, was sie im Testament anordnet. Beispiele können Alzheimerpatienten sein. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, ein ärztliches Attest zur Testierfähigkeit auszustellen. Das kann der Hausarzt erledigen, besser noch geht man jedoch zu einem Facharzt - beispielsweise einem Neurologen. Legt man das Attest dem Testament bei, ist man auf der sicheren Seite.

Sie sehen, es ist gar nicht schwer, seine Erbfolge selbst zu regeln. Die Faustregel ist jedoch auch: Je mehr Familienmitglieder man hat und je mehr man vererben möchte, desto komplizierter wird es, eine rechtssichere Gestaltung selbst zu entwerfen. 

Ihre Frage war nicht dabei? Gerne können wir einen Termin ausmachen, um zu Ihrer Fragestellung oder Ihr Problem ein individuelles Gespräch zu führen!

Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Informationen zu Testamenten. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten. 

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Betreuungsrecht

Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es ist uns jedoch so wichtig, dass es eine eigene Kategorie füllt. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wie Menschen geholfen werden kann, die wegen Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen. Das Betreuungsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten von gesetzlichen Betreuern, insbesondere deren Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechte und Pflichten von Verwandten untereinander. Es lässt sich in die Teilgebiete Eherecht, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Umgangsrecht und Betreuungsrecht unterteilen. Es folgt eigenen Verfahrensregeln, die es ermöglichen, besser Rücksicht auf die besonders sensiblen Themen zu nehmen, über die man im Familienrecht zu streiten hat. Das Familienrecht setzt sich aber auch besonders viel mit Möglichkeiten auseinander, Streit zu verhindern.

Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht meint die Fälle, in denen Bürger miteinander in rechtlichen Konflikten stehen. Ansprüche stammen dabei aus Verträgen oder speziellen gesetzlichen Regelungen. Allgemeines Zivilrecht betrifft oft die Probleme, die einem gerade im Alltag begegnen und besonders aus der Ruhe bringen.