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Kunst- und Urheberrecht

Das Kunst- und Urheberrecht regelt den Umgang mit den Schöpfungen von Mitmenschen. 

Häufig gefragt:

Kinder haben ein Recht am eigenen Bild. Das ergibt sich - genau wie das von Erwachsenen - aus § 22 Kunsturhebergesetz. Besonders kleine Kinder können dieses Recht aber nicht selbst ausüben - das übernehmen zunächst die Eltern. Etwa ab dem Grundschulalter geht man jedoch davon aus, dass Kinder reif genug sind, zumindest mitentscheiden zu dürfen. Dann müssen sowohl das Kind als auch die Eltern um ihr Einverständnis gebeten werden. Je älter das Kind wird, desto mehr "Einsichtsfähigkeit" wird es erlangen und desto gewichtiger wird die Einschätzung des Kindes, wenn es die Veröffentlichung selbst wünscht. Wenn es das jedoch nicht möchte, ist darauf bereits in jungen Jahren zu hören!

Davon einmal abgesehen gilt immer: Zurückhaltung ist angesagt! Das "Sharenting" kann immensen Schaden anrichten, der später nicht mehr behebbar ist.

Urheberrechtlicher Schutz entsteht dann, wenn eine gewisse "Schöpfungshöhe" erreicht wird. Das ist der Fall, wenn von einer "künstlerischen Leistung" gesprochen werden kann. 

Das Problem am Urheberrecht:

Man kann schlecht pauschal sagen, wann die Schöpfungshöhe bzw. die künstlerische Leistung erreicht sind. Es handelt sich dabei letztlich um Einzelfallentscheidungen, die intensive Auseinandersetzungen mit den jeweiligen Werken voraussetzen.

Ihre Frage war nicht dabei? Gerne können wir einen Termin ausmachen, um zu Ihrer Fragestellung oder Ihr Problem ein individuelles Gespräch zu führen!

Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Informationen zum Kunst- und Urheberrecht. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten.

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Weitere Interessensschwerpunkte

Natürlich kann ich nicht alle Rechtsgebiete vorstellen, in denen ich aktiv bin und mich wohlfühle. Sie dürfen mich jederzeit mit rechtlichen Fragestellungen und Problemen kontaktieren, auch wenn Sie hierzu auf diesen Seiten nichts finden – wenn ich glaube, Sie nicht beraten und vertreten zu können, werde ich das in aller Offenheit mitteilen, bevor Kosten angefallen sind!

Betreuungsrecht

Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es ist uns jedoch so wichtig, dass es eine eigene Kategorie füllt. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wie Menschen geholfen werden kann, die wegen Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen. Das Betreuungsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten von gesetzlichen Betreuern, insbesondere deren Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen damit, was mit dem Eigentum eines Verstorbenen nach dessen Tod passieren soll. Dabei bietet es sowohl Möglichkeiten, vor dem Tod seine Wünsche festzulegen, als auch Methoden, herauszufinden, was der Verstorbene mit diesen Wünschen meinte. Außerdem legt es regeln fest, wie diese Wünsche durchgesetzt werden können. 

Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht meint die Fälle, in denen Bürger miteinander in rechtlichen Konflikten stehen. Ansprüche stammen dabei aus Verträgen oder speziellen gesetzlichen Regelungen. Allgemeines Zivilrecht betrifft oft die Probleme, die einem gerade im Alltag begegnen und besonders aus der Ruhe bringen.