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Rechte und Pflichten von Erben

Erbe zu sein, ist fast immer stressig: Meist erben wir von Menschen, die wir liebgewonnen haben, der Tod sitzt uns schier in den Knochen und der Kopf ist mit vielem voll, aber sicher nicht mit rechtlichen Problemen rund um diese Erbschaft – obwohl vielleicht die geradezu dem Märchen entsprungene, böse Stiefschwester bereits plant, das gesamte Erbe an sich zu reißen. Dann ist es nützlich, wenn man genau weiß, was das bedeutet: Erbe sein.

Häufig gefragt:

Viele Menschen sind unsicher, was das eigentlich bedeutet: "Erbe sein". 

Kurz gesagt: Ihnen gehört nun - möglicherweise in Bruchteilen - dasjenige, was zuvor dem Erblasser gehört hat. Und damit gehen auch unterschiedliche Rechte und Pflichten einher. Sie müssen das Erbe übrigens nicht "annehmen": Es gehört Ihnen automatisch! Allerdings müssen Sie eine Ausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht oder dem Notar vornehmen, wenn Sie gar nicht Erbe werden möchten.

Nein, Sie müssen eine Erbschaft nicht annehmen. Das gilt zum einen insofern, als dass Sie automatisch mit dem Tod des Erblassers Erbe werden, ohne dazu etwas tun zu müssen. Juristisch heißt das "Universalsukzession". 

Zum Anderen zwingt Sie aber niemand dazu, Erbe zu werden. Sie können eine Erbschaft innerhalb von sechs Wochen, nachdem Sie erfahren haben, dass Sie Erbe geworden sind, ausschlagen. Sinnvoll ist das beispielsweise bei überschuldeten Nachlässen, manchmal wird eine Ausschlagung auch damit begründet, dass man keinen Bezug zum Erblasser hatte.

Oft erbt man nicht allein, sondern mit anderen Erben gemeinsam. Dann bilden diese Erben eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass man nicht einfach über das Erbe verfügen kann, man muss sich in vielen Fragen absprechen und einigen - oder seine Rechte am Ende mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen.

Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeiner Informationen zum Erbrecht und Fragen rund um den Ablauf eines Mandats. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten.

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Betreuungsrecht

Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es ist uns jedoch so wichtig, dass es eine eigene Kategorie füllt. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wie Menschen geholfen werden kann, die wegen Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen. Das Betreuungsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten von gesetzlichen Betreuern, insbesondere deren Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechte und Pflichten von Verwandten untereinander. Es lässt sich in die Teilgebiete Eherecht, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Umgangsrecht und Betreuungsrecht unterteilen. Es folgt eigenen Verfahrensregeln, die es ermöglichen, besser Rücksicht auf die besonders sensiblen Themen zu nehmen, über die man im Familienrecht zu streiten hat. Das Familienrecht setzt sich aber auch besonders viel mit Möglichkeiten auseinander, Streit zu verhindern.

Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht meint die Fälle, in denen Bürger miteinander in rechtlichen Konflikten stehen. Ansprüche stammen dabei aus Verträgen oder speziellen gesetzlichen Regelungen. Allgemeines Zivilrecht betrifft oft die Probleme, die einem gerade im Alltag begegnen und besonders aus der Ruhe bringen.