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Ein Verfahrenspfleger kann ein Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren begleiten und Betroffene rechtlich vertreten.
Vergleichbares gibt es auch im Kindschaftsrecht; dann nämlich als „Verfahrensbeistand“. Da beides Teil meiner Tätigkeit ist, möchte ich mich hier häufigen Fragen widmen. Denn: Viele wissen nicht, was meine Aufgabe ist, wenn ich mich als ihr Verfahrenspfleger vorstelle. Vielleicht beruhigt es den ein oder anderen, wenn diese Information vorab zugänglich ist.
Manchmal kann eine Person nicht mehr für sich selbst sprechen. Das passiert bei Krankheiten oder auch, wenn jemand einfach nicht verstehen kann, was gerade passiert.
Wenn dann ein Verfahren geführt wird und eine solche Person betroffen ist, wird ein Verfahrenspfleger bestellt. Das ist oft der Fall in Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren. Der Verfahrenspfleger kann (Verfahrens-)Rechte Betroffener geltend machen, darauf achten, dass das Gericht fair mit ihnen umgeht und auch Rechtsmittel für Betroffene einlegen.
Nein, das geht nicht. Verfahrenspfleger werden - anders als Rechtsanwälte - nicht von Betroffenen beauftragt, sondern vom Gericht "bestellt". Das ist schon deshalb wichtig, weil viele Betroffene gar nicht in der Lage wären, sich selbst einen Rechtsanwalt zu suchen.
Sie dürfen dem Gericht eine geeignete Person vorschlagen. Oft ist es aber so, dass Rechtsanwälte zu Verfahrenspflegern bestellt werden - und manche Betroffene haben sogar beides, einen Verfahrenspfleger und einen Rechtsanwalt!
Johanna, 77 Jahre, war ihr Leben lang beruflich eingespannt und hat zudem den Haushalt geführt. Ihr Mann ist vor einigen Jahren gestorben; seither fühlt sie sich oft antriebslos. So hat sie auch nicht erkannt, dass sie eine Demenz entwickelt hat. Ihrem Umfeld fällt dies auf: Immer öfter finden sich bei ihr daheim abgelaufene Lebensmittel, sie vergisst Termine und Absprachen, eines Tages muss sie verdächtig lange über den Namen ihrer Tochter nachdenken.
Als das Betreuungsgericht dies von einem besorgten Nachbarn mitgeteilt bekommt, ordnet es ein Gutachten an, in dem herausgefunden werden soll, ob Johanna noch alleine wohnen kann. Da das eine Frage mit massiven Folgen ist und nicht ganz klar ist, ob Johanna den Zweck dieses Gutachtens noch versteht, bestellt das Betreuungsgericht einen Verfahrenspfleger. Er prüft das Gutachten und auch den Vorgang bei Gericht und stellt fest, dass bislang alles einwandfrei verlief. Obwohl im Gutachten jedoch steht, dass Johanna wohl eine betreute Wohnform vertragen könnte, unterlief dem Gericht ein Fehler: Es ordnet eine sogenannte "geschlossene Unterbringung" in einem Fachkrankenhaus an.
Der Verfahrenspfleger bemerkt dies rechtzeitig und setzt sich sofort mit dem Richter in Verbindung. Johanna kommt daher nicht ins Krankenhaus; es wird jedoch eine geeignete Wohngruppe für sie gefunden.
Ähnlich wie ein Verfahrenspfleger, wird ein Verfahrensbeistand bestellt, wenn Minderjährige Betroffene eines Verfahrens beim Familiengericht werden. Dabei kann es um die Frage gehen, bei welchem Elternteil das Kindeswohl am ehesten gewahrt bleibt oder ob das Kind gegen seinen Willen - manchmal auch gegen den Willen seiner Eltern - einer medizinischen Behandlung unterzogen wird.
Ich persönlich halte die Pflegschaften im Familienrecht für ein tolles Instrument, denn so bekommen Betroffene niedrigschwellige Unterstützung. Gerade in Verfahren, in denen es um Betreuung oder auch um die Folgen einer psychischen Erkrankung geht, sind Betroffene oft verängstigt und fühlen sich hilflos. Ein guter Verfahrenspfleger wird in der Lage sein, auf die Ängste und Sorgen von Betroffenen einzugehen und zugleich mit seiner neutralen Einstellung das bestmögliche Ergebnis für die Betroffenen erzielen.
Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Informationen zu Pfleg- und Beistandschaften. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten.
Natürlich kann ich nicht alle Rechtsgebiete vorstellen, in denen ich aktiv bin und mich wohlfühle. Sie dürfen mich jederzeit mit rechtlichen Fragestellungen und Problemen kontaktieren, auch wenn Sie hierzu auf diesen Seiten nichts finden – wenn ich glaube, Sie nicht beraten und vertreten zu können, werde ich das in aller Offenheit mitteilen, bevor Kosten angefallen sind!
Während im Zivilrecht Bürger untereinander streiten, ist im Verwaltungsrecht zumindest eine Behörde beteiligt. Klassische, wenn auch unerfreuliche Beispiele dafür sind Abschleppkosten, Führerscheinangelegenheiten oder auch die Abrissverfügung bezüglich eines Hauses ohne Baugenehmigung. Kurz: Wenn eine Behörde Geld verlangt oder nicht bezahlen möchte, ist das meistens eine Frage des Verwaltungsrechts.
Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen damit, was mit dem Eigentum eines Verstorbenen nach dessen Tod passieren soll. Dabei bietet es sowohl Möglichkeiten, vor dem Tod seine Wünsche festzulegen, als auch Methoden, herauszufinden, was der Verstorbene mit diesen Wünschen meinte. Außerdem legt es regeln fest, wie diese Wünsche durchgesetzt werden können.
Allgemeines Zivilrecht meint die Fälle, in denen Bürger miteinander in rechtlichen Konflikten stehen. Ansprüche stammen dabei aus Verträgen oder speziellen gesetzlichen Regelungen. Allgemeines Zivilrecht betrifft oft die Probleme, die einem gerade im Alltag begegnen und besonders aus der Ruhe bringen.
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Schwerpunkten Familien- & Erbrecht sowie Medienrecht
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