Wer hat entschieden?
Landgericht Frankfurt a.M. (LG)
Wer ist betroffen?
Jeder Nutzer von Social Media Plattformen des Meta Konzerns (Facebook, Instagram etc.)
Worüber wurde entschieden?
Auf Facebook wurde ein Falschzitat („Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen!“) mit einem Bild der grünen Politikerin Renate Künast verbreitet. Nach einiger Zeit tauchten auch viele Varianten des Posts auf, welche abgeändert waren und andere URLs hatten.
Die Politikerin hatte sodann auf Löschung der Beiträge von Facebook geklagt.
Wie wurde-warum-entschieden?
Das LG sieht eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und somit die Pflicht von Facebook, sämtliche Inhalte, welche in Verbindung mit der Rede stehen, zu löschen. Es ist natürlich nicht möglich, alle Beiträge auf Facebook immer zu überprüfen, jedoch hatte Facebook hier einen klaren Hinweis erhalten. Alle inhaltlich identischen Beiträge müssen nun entfernt werden, es sei für Facebook möglich, den Inhalt zu überprüfen, sie haben die Mittel.
Renate Künast erhielt ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro von Meta, da die Persönlichkeitsrechtsverletzung auf den Konzern zurückzuführen ist und das Falschzitat schädlich für die Politikerin sowie die Allgemeinheit war.
Warum ist das wichtig?
Als Nutzer von Social Media Plattformen ist es wichtig, sich der Pflicht des Konzerns, rechtsverletzende Inhalte entfernen zu müssen, bewusst zu sein. Nur so kann verhindert werden, dass rechtswidrige Inhalte im Netz weiter verbreitet werden.