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Ehegattenerbrecht nach Zustimmung zur Scheidung

Ehegattenerbrecht nach Zustimmung zur Scheidung

Wer hat entschieden?

Amtsgericht Halberstadt (AG)

Oberlandesgericht Naumburg (OLG)

Wer ist betroffen?

Alle Menschen, die sich über das Erbrecht in/nach einer Ehe informieren möchten.

Worüber wurde entschieden?

Eine Frau beantragte während der Krankheit ihres Mannes die Ehescheidung, welcher ihr Noch-Ehemann zustimmte. Nach seinem Tod wurde von der Frau der Antrag auf einen Erbschein für die drei gemeinsamen Kinder gestellt, welchen sie aber einen Tag darauf zurückzog. Sie hätte sich vor dem Tod mit ihrem Mann versöhnt und erklärte, dass sie den Scheidungsantrag zurückziehen wollte. Als Ehefrau möchte sie nun als Miterbin inkludiert werden. Der Vertreter des Ehemanns stimmte dem Rückzug des Scheidungsantrages zu, weil der Verstorbene ihm vor seinem Tod bereits diese Anweisung erteilt haben soll.

Wie wurde-warum-entschieden?

Wenn der Ehepartner der Scheidung zugestimmt hat, ist eine Einbindung in das Erbrecht des überlebenden Ehepartners ausgeschlossen. Somit galt die Frau nicht mehr als seine Ehefrau und wird dadurch vom Erbe ausgeschlossen. (AG)

Obwohl der Vertreter dem Rückzug des Scheidungsantrags zugestimmt hatte, kann dieser nicht nachträglich zurückgezogen werden. Das Erbrecht bezieht sich auf den Zeitpunkt des Erbfalls, also den Tod des Mannes, zu welchem sich die beiden bereits im Scheidungsverfahren befanden. (OLG)

Somit waren sich das AG und das OLG einig, dass die Frau aus dem Erbe ausgeschlossen ist.

Warum ist das wichtig?

Wenn man selbst in die Situation des Todesfalls eines Ehepartners kommt, sollte man sich vor Augen führen, was für Konsequenzen eine vorher öffentlich in Betracht gezogene Scheidung mit sich bringen kann.

Quelle