Keine Pflicht zur Offenlegung fehlender Notstromfunktion: Verkäufer von Solaranlage nicht automatisch haftbar
Verkäufer von Solaranlagen müssen beim Kauf nicht darauf hinweisen, wenn keine „Notstrom-“ bzw. „Inselfunktion“ vorhanden ist, die Anlage also nur in Verbindung mit dem öffentlichen Stromnetz funktioniert. Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht.