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Beiordnung eines Rechtsanwalts in Betreuungssachen

Beiordnung eines Rechtsanwalts in Betreuungssachen

Wer hat entschieden?

Landgericht München I

 

Wer ist betroffen?

Personen, die unter Betreuung gestellt werden sollen, sich dabei von einem Rechtsanwalt vertreten lassen möchten und nur wenig Geld haben.

 

Worüber wurde entschieden?

Das Landgericht München I hatte einen Fall zu beurteilen, in dem eine Person unter Betreuung gestellt werden sollte. Die Fragestellung war, ob der Person ein Rechtsanwalt beigeordnet bekommen musste. Vor dem Amtsgericht ging es davor um die Frage, ob die Betreuung „aufgehoben“, also beendet werden kann.

 

Wie wurde – warum – entschieden?

Die Beiordnung wurde beschlossen.

Nötig war das, weil in solchen Fällen ein Vergleich gezogen werden muss:

Wenn jemand mit genügend Geld „vernünftigerweise“ einen Anwalt beauftragt hätte, muss auch jemand, der weniger Geld hat, einen Anwalt bekommen dürfen.

Ob jemand mit genügend Geld einen Anwalt beauftragt hätte, hängt davon ab, ob die Person selbst in der Lage ist, zu verstehen, worum es im Betreuungsverfahren geht und welche Folgen das Verfahren für diese Person hat.

Dabei ist sogar unwichtig gewesen, ob die betreute Person auch einen Verfahrenspfleger* hat: Der Verfahrenspfleger hat etwas andere Aufgaben als der Rechtsanwalt und manchmal bekommt man beides!

 

Warum ist das wichtig?

Die Betreuung ist bei manchen Menschen erforderlich, um sie zu schützen. Gleichzeitig greift eine Betreuung aber in die Rechte betroffener Personen ein. Daher ist es wichtig, dass Entscheidungen über Betreuungen nicht gefällt werden können, ohne, dass die Person in dem Verfahren gut vertreten wird. Manchmal können die Personen sich selbst vertreten, aber gerade in Betreuungsverfahren ist das oft nicht der Fall.

Auch wenn die Aufhebung nach etwas Gutem klingen kann: Wer einen Betreuer wirklich braucht, sollte nicht auf ihn verzichten müssen. Ob jemand aber einen Betreuer braucht, entscheidet das Gericht – und dabei kann ein Anwalt die Interessen der betroffenen Person vertreten.

Quelle: