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Erbschaftsausschlagung mit ungeplanten Folgen – Korrektur möglich?

Erbschaftsausschlagung mit ungeplanten Folgen – Korrektur möglich?

Wer hat entschieden?

Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf

Wer ist betroffen?

Alle Menschen, die selbst etwas erben oder vererben.

Worüber wurde entschieden?

Nach dem Tod eines Mannes, welcher kein Testament hatte, wird der Witwe und den beiden Kindern das Erbe zugesprochen. Die Kinder schlagen ihr Erbe aus, damit die Mutter Alleinerbin des Vaters wird und sie selbst erst nach dem Tod der Mutter erben.

Nun wird allerdings die Mutter nur zu ¾ Erbin, das letzte Viertel geht an den Bruder des Vaters.

Die Kinder wussten nichts von dieser Rechtsfolge, weil Ihnen ihr Notar gesagt hatte, dass der Bruder keine „Gefahr“ für sie darstellen würde.

Daraufhin wollen die Kinder die Ausschlagung rückgängig machen.

Wie wurde-warum-entschieden?

Die Ausschlagung wurde rückgängig gemacht, weil

  1. Anfechtung fristgerecht (zutreffend)
  2. Ausschlagung = Willenserklärung, kann also ungeschehen gemacht werden
  3. Ein Irrtum liegt vor (Bruder erbt = Inhaltsirrtum, weil sie mit Ausschlagung steuern wollten, wer Erbteil erhält und diese Vorstellung nicht Rechtslage ist)

Warum ist das wichtig

Sollten Sie sich bei einer Erbausschlagung geirrt haben, weil sie von anderen Umständen ausgegangen sind, besteht unter gewissen Aspekten folglich eine Chance, die Ausschlagung erfolgreich anzufechten. Anders musste in DIESEM FALL (Fall 2 hier) entschieden werden.

 

Quelle