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Beamtenrecht

Beamte nehmen als unmittelbarer Teil der Staatsverwaltung öffentliche Aufgaben wahr. Dabei treffen sie sowohl Rechte und Privilegien als auch besondere Pflichten. Einige davon stelle ich nachfolgend dar.

Häufig gefragt:

Das Streikrecht, eine Errungenschaft auf dem Weg zu sozialer Gerechtigkeit, steht Beamten nicht zu. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht 2018 auch entschieden, dass das nicht gegen die Verfassung verstößt. Grund dafür ist das besondere "Treueverhältnis" zwischen Staat und Beamten - der Staat soll jederzeit handlungsfähig bleiben, Beamten hingegen werden im Gegenzug versorgt. Ein Streikrecht liefe diesen Grundsätzen zuwider.

Selbstverständlich haben Beamte ein Privatleben. Das schließt jedoch nicht aus, dass Beamte in ihrer Freizeit weiterhin ein Vorbild sein müssen. Dazu gehört beispielsweise, dass politische Meinungen mit Bedacht geäußert werden müssen. Besonders unangenehm sind übrigens manche Situationen für Polizisten: Als Strafverfolger müssen sie, wenn sie Kenntnis von einer Straftat haben, manchmal sogar gegen das eigene Umfeld Anzeige erstatten - im Grundsatz gilt: Je schwerer die Straftat, desto eher muss ein Polizist selbst dann Anzeige erstatten, wenn er ausschließlich privat unterwegs war. Diese Abgrenzung ist nicht immer leicht und kann auch zu Gewissenskonflikten führen. 

Grundsätzlich ja - allerdings nur freiwillig. Gegen den Willen des Beamten ist seine Entlassung - zumindest wenn er auf Lebenszeit verbeamtet ist - nur in seltenen Fällen möglich. Beispiel hierfür ist etwa die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr oder auch die Entscheidung eines Disziplinargerichts.

Für viele eine Traumvorstellung, mag das Beamtentum durchaus auch seine Nachteile mit sich bringen. Sicher ist: die rechtlichen Rahmenbedingungen sind oft schwer durchschaubar, selbst für betroffene Personen, die sich in staatlichen Strukturen eigentlich gut auskennen.

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Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Informationen zum Beamtenrecht. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten.

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Betreuungsrecht

Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es ist uns jedoch so wichtig, dass es eine eigene Kategorie füllt. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wie Menschen geholfen werden kann, die wegen Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen. Das Betreuungsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten von gesetzlichen Betreuern, insbesondere deren Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen damit, was mit dem Eigentum eines Verstorbenen nach dessen Tod passieren soll. Dabei bietet es sowohl Möglichkeiten, vor dem Tod seine Wünsche festzulegen, als auch Methoden, herauszufinden, was der Verstorbene mit diesen Wünschen meinte. Außerdem legt es regeln fest, wie diese Wünsche durchgesetzt werden können. 

Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht meint die Fälle, in denen Bürger miteinander in rechtlichen Konflikten stehen. Ansprüche stammen dabei aus Verträgen oder speziellen gesetzlichen Regelungen. Allgemeines Zivilrecht betrifft oft die Probleme, die einem gerade im Alltag begegnen und besonders aus der Ruhe bringen.