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Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen damit, was mit dem Eigentum eines Verstorbenen nach dessen Tod passieren soll. Dabei bietet es sowohl Möglichkeiten, vor dem Tod seine Wünsche festzulegen, als auch Methoden, herauszufinden, was der Verstorbene mit diesen Wünschen meinte. Außerdem legt es regeln fest, wie diese Wünsche durchgesetzt werden können.
Um seine Erbfolge zu regeln, kann man ein Testament errichten oder einen Erbvertrag schließen. Was davon am besten auf Ihre individuelle Situation passt, finden wir bei einem Beratungsgespräch gemeinsam heraus.
Alternativ können Sie sich auch auf die gesetzliche Erbfolge verlassen: Dann erben die nächsten Verwandten. Auch hierzu kann ich selbstverständlich in einem Beratungsgespräch genauer Auskunft geben.
Ein Testamentsvollstrecker stellt sicher, dass die Wünsche, die der Erblasser im Testament geäußert hat, nach Möglichkeit erfüllt werden.
Manchmal ist nicht klar, wer Erbe wird, etwa, weil Verwandte weggezogen sind, ihre Namen geändert haben oder aus anderen Gründen nicht aufzufinden sind. E
“Vertragt ihr euch noch oder habt ihr schon geerbt?” – dieser flapsige Spruch wird mir öfter entgegengeworfen, wenn ich sage, dass ich mich gerne mit Erbrecht beschäftigte. Oft verbunden mit einem erwartungsvollen Grinsen.
Leider bietet das Erbrecht tatsächlich viel Konfliktpotenzial: Uralte Streitereien werden schnell wieder aufgewärmt, sobald klar wird, dass es nun um Geld geht.
Teilaspekten des Erbrechts habe ich eigene Seiten gewidmet.
Hier gelangen Sie zu den Themen:
Ihre Frage war nicht dabei? Gerne können wir einen Termin ausmachen, um zu Ihrer Fragestellung oder Ihr Problem ein individuelles Gespräch zu führen!
Haftungsausschluss: Ich gebe auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Informationen zum Erbrecht und Fragen rund um den Ablauf eines Mandats. Es kann jedoch sein, dass die Informationen auf Ihren speziellen Fall ausnahmsweise nicht zutreffen. Verbindlich sind nur die Angaben, die Sie von mir im Rahmen eines Mandats erhalten.
Natürlich kann ich nicht alle Rechtsgebiete vorstellen, in denen ich aktiv bin und mich wohlfühle. Sie dürfen mich jederzeit mit rechtlichen Fragestellungen und Problemen kontaktieren, auch wenn Sie hierzu auf diesen Seiten nichts finden – wenn ich glaube, Sie nicht beraten und vertreten zu können, werde ich das in aller Offenheit mitteilen, bevor Kosten angefallen sind!
Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es ist uns jedoch so wichtig, dass es eine eigene Kategorie füllt. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wie Menschen geholfen werden kann, die wegen Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen. Das Betreuungsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten von gesetzlichen Betreuern, insbesondere deren Kontrolle durch das Betreuungsgericht.
Das Familienrecht regelt die Rechte und Pflichten von Verwandten untereinander. Es lässt sich in die Teilgebiete Eherecht, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Umgangsrecht und Betreuungsrecht unterteilen. Es folgt eigenen Verfahrensregeln, die es ermöglichen, besser Rücksicht auf die besonders sensiblen Themen zu nehmen, über die man im Familienrecht zu streiten hat. Das Familienrecht setzt sich aber auch besonders viel mit Möglichkeiten auseinander, Streit zu verhindern.
Allgemeines Zivilrecht meint die Fälle, in denen Bürger miteinander in rechtlichen Konflikten stehen. Ansprüche stammen dabei aus Verträgen oder speziellen gesetzlichen Regelungen. Allgemeines Zivilrecht betrifft oft die Probleme, die einem gerade im Alltag begegnen und besonders aus der Ruhe bringen.
Ihr Rechtsanwalt aus Grünstadt mit den
Schwerpunkten Familien- & Erbrecht sowie Medienrecht
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