Wer hat entschieden?
Sozialgericht (SG) und Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Wer ist betroffen?
Alle Bürger*innen, die sich im Spannungsfeld zwischen Fristen und Behörden befinden.
Worüber wurde entschieden?
Nachdem das Amt bei einer Frau zur Berechnung der Hartz IV Leistungen von einem zu hohen vorherigen Einkommen ausgegangen war, legte sie 2020 Widerspruch ein, um die Kosten dafür erstattet zu bekommen. Weil sie nach sechs Monaten immer noch nicht den fehlenden Betrag erhalten hatte, ging sie mit einer Untätigkeitsklage vor das Sozialgericht Darmstadt. Das Jobcenter wurde dann doch aktiv, der Konflikt war vom Tisch. Die Frau beantragte eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten.
Wie wurde-warum-entschieden?
Das Sozialgericht lehnte diesen Antrag ab, da sich die Frau zunächst erneut beim Jobcenter hätte melden müssen, um sich zu erkundigen, anstatt zuzulassen, dass erneut Kosten entstehen.
Das Bundesverfassungsgericht argumentierte hingegen, dass es nicht in der Pflicht der Frau stand, die Behörde auf die versäumte gesetzliche Wartefrist hinzuweisen. Auch die Bürger*innen seien verpflichtet, sich an die gegebenen Pflichten zu halten.
Warum ist das wichtig?
Obwohl man sich als Bürger vielleicht in Bezug zu den Behörden als schwächeres Glied fühlt, sollte man sich seiner Freiheiten und Rechte bewusst sein. Dazu gehört auch, in einem solchen Fall zu handeln, wenn es nötig ist.
Quelle: